Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich.
Hinweis zur Antragsstellung
Auf einen Blick
Sie möchten öffentliche und kostenfreie WLAN Hot Spots ausbauen oder bereitstellen und damit zur weiteren WLAN-Versorgung im Land Niedersachsen beitragen? Dann ist diese Förderung genau richtig für Sie.
- Zuschuss bis zu 90%, max. durchschnittlich 1.500 Euro pro Access Point
- Fördersumme mindestens 10.000 Euro und maximal 90% der förderfähigen Ausgaben
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- erstmalige Errichtung von öffentlichen und kostenfrei nutzbaren WLAN Hot Spots bzw. für die räumliche Erweiterung eines bestehenden WLAN-Netzes an öffentlich zugänglichen Orten (wie z. B. Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen, Marktplätze, touristische Standorte, soziokulturelle Zentren, Bahnhaltepunkte, Bahnhofsgebäude und -vorplätze, zentrale Omnibusbahnhöfe und andere Haltestellen und Verknüpfungspunkte für den öffentlichen Personennahverkehr) in Niedersachsen, an denen noch kein vergleichbares kostenloses WLAN existiert
- WLAN-Ausstattung von Omnibussen und anderen Kraftfahrzeugen nach § 4 Abs. 4 Nr. 1 oder 2 PBefG im ÖPNV
- Anschaffungskosten, Anschlusskosten an das Breitband- bzw Mobilfunknetz, notwendigen Installations- und Baumaßnahmen bzw Werkstattarbeiten zur technischen Ausrüstung sowie einmalige Kosten für Inbetriebnahme und Konfigurationen
Das fördern wir nicht
- Nicht förderfähig sind laufende Betriebskosten
Wen fördern wir
- Nds. Kommunen i.S.d. §14 NKomVG sowie deren Zusammenschlüsse
- Landkreise sowie die Region Hannover
- Kommunale Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG)
Unsere Förderleistungen
Bedingungen
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch durchschnittlich 1.500 Euro, für die Neuinstallation bzw. Ersteinrichtung pro Access Point sowie für die WLAN-Ausstattung pro Omnibus bzw. Kraftfahrzeug
- Fördersumme mindestens 10.000 Euro
- Reichweite der öffentlichen WLANs ist auf das Gebiet der jeweiligen Förderempfänger zu beschränken, ausgenommen ist die WLAN-Ausstattung von Omnibussen und anderen Kraftfahrzeugen im ÖPNV
- Einfaches Anmeldeverfahren („one-click-Verfahren“) für den Nutzer
- Keine dauerhaft kostenlose Nutzung für wirtschaftliche Tätigkeiten (insb. gewerbliche Nutzung)