Für das Förderprogramm ist eine Antragsstellung nicht mehr möglich.
Keine Antragsstellung möglich
Auf einen Blick
Das Land Niedersachsen gewährt betroffenen Privathaushalten ab sofort eine finanzielle Hilfe (zusätzliche Unterstützungsleistung) für die durch das Hochwasser im Juli/August 2017 entstandenen Schäden.
- nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Mitteln des Landes
- Förderung aufgrund eines Gutachtens (80% Förderung) oder als Pauschale bei Gebäudeschäden
- Förderung als Pauschale für Hausratschäden
Was fördern wir
Das fördern wir
- Instandsetzung von durch das Hochwasser beschädigten Wohngebäuden einschließlich denkmalgerechter Wiederinstandsetzung
- Neuerrichtung oder Erwerb von gleichartigen Wohngebäuden als Ersatz für zerstörte Wohngebäude
- Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen der Schadensbeseitigung in begründeten Fällen
- Schadensbeseitigung bei privaten Brücken
- Ausgaben für Abriss- und Aufräumarbeiten im Zusammenhang mit den vorgenannten Punkten
- Reparatur von beschädigten Hausratgegenständen
- Wiederbeschaffung von zerstörten Hausratgegenständen
Wen fördern wir
- Eigentümer/-innen von selbst genutzten und nicht gewerblich vermieteten Wohngebäuden
- private Mieter/-innen
Unsere Förderleistungen
- Mindestschadensumme 500 Euro
- Versicherungsschutz bestand nicht, wird aber für die Zukunft nachgewiesen oder
- Versicherungsschutz (auch ein wirtschaftlich vertretbarer) gegen den entstandenen Schaden ist nicht möglich
- Versicherungsschutz bestand mit Selbstbeteiligung
- Versicherungsschutz war nicht ausreichend
- Grundstück liegt in den vom Hochwasser Juli/August 2017 betroffenen Gebieten, die in der Richtlinie aufgeführt sind.