Auf einen Blick
Diese Förderung unterstützt Unternehmen und Angehörige freier Berufe in Niedersachsen bei der Beseitigung von Schäden, die durch die Hochwasser-Ereignisse vom 24.07.2017 bis 04.08.2017.
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis maximal 50%
- Schadenshöhe mindestens 2.000 Euro
- Aufwendungen zur Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit sowie Sachschäden an Vermögenswerten (Gebäude, Ausrüstung, Maschinen oder Lagerbestände)
Was fördern wir
Das fördern wir
- Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden, die durch die Hochwasser-Ereignisse vom 24.07. bis 04.08.2017 entstanden sind, in den Flusseinzugsgebieten:
... Aller mit dem Nebenfluss Oker und zugehörigen Oker-Nebenflüssen im nördlichen Harzvorland,
... Leine mit Innerste und zugehörigen Nebenflüssen im westlichen und nördlichen Harzvorland und
... östliche Nebengewässer der Weser zwischen Hannoversch-Münden und Rinteln.
Hochwasserschäden und Schäden durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation und die Folgen von Hangrutsch, soweit unmittelbar durch das Hochwasser verursacht oder unmittelbare Schäden durch Einsatzkräfte und -fahrzeuge. Nicht berücksichtigt werden Schäden, die wegen des Verstoßes gegen Vorschriften zum Schutz vor Hochwassergefahren in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten eingetreten sind.
Wen fördern wir
- Unternehmen
- Angehörige freier Berufe
Unsere Förderleistungen
Bedingungen
- nicht rückzahlbarer Zuschuss
- max. 50 % der förderfähigen Ausgaben
- Schadenshöhe mindestens 2.000 Euro
- Aufwendungen zur Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit sowie Sachschäden an Vermögenswerten (Gebäude, Ausrüstung, Maschinen oder Lagerbestände)
- Die geförderten Wirtschaftsgüter (Ausnahme: geringwertige Wirtschaftsgüter und Lagerbestände) müssen mindestens fünf Jahre nach Anschaffung/Reparatur in der geförderten Betriebsstätte verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Wirtschaftsgüter ersetzt.
- Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Schadenshöhe und des Zuschusses sind die Reparatur- oder Ersatzbeschaffungskosten. Davon sind als Vorteilsausgleich im Rahmen des Abzuges „neu für alt“ bis zu 30% abzuziehen.
Der Abzug richtet sich nach dem Alter des Wirtschaftsguts und ist wie folgt gestaffelt:
bis zu 6 Monate 0% Abzug,
mehr als 6 bis 12 Monate 10% Abzug,
mehr als 12 bis 24 Monate 20% Abzug,
mehr als 24 Monate 30% Abzug.