Auf einen Blick
Als Landkreis, kreisfreie Stadt, Region Hannover sowie deren kommunalen Zweckverbänden und Unternehmen in ausschließlicher öffentlicher Trägerschaft können Sie eine Förderung zur Schaffung von gigabitfähigen Netzen in sog. Grauen Flecken in Niedersachsen erhalten. Der Zweck dieser Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus zur Erreichung eines nachhaltigen und hochleistungsfähigen Gigabitnetzes.
- Beratung zu Ihrem Fördervorhaben
- Beratung zu den Finanzierungsmöglichkeiten für Breitbandprojekte im Betreibermodell (Kommmunalkredit)
- Zuschuss von 25%
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Ausgaben zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibenden von Breitbandinfrastrukturen nach Kapitel 3.1 der Förderrichtlinie des Bundes
- Ausgaben zur Realisierung eines Betreibermodells nach Kapitel 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes
- Übernahme von Baukostenzuschüssen zur Erschließung einer schwer erschließbaren Einzellage gem. Kapitel 5.3 der Förderrichtlinie des Bundes- Eine Entscheidung hierüber wird das Land nach der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und im Einzelfall treffen
Das fördern wir nicht
- Vorhaben nach Kapitel 3.3 der Förderrichtlinie des Bundes
- Vorhaben nach Kapitel 3.1 (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) und 3.2 (Betreibermodell) der Förerrichtlinie des Bundes mit einer Fördersumme unter 100.000 Euro (Bagatellgrenze), mit Ausnahme von Kapitel 6.8 Satz 1 ( z.B. Kosteneinsparung aufgrund der Nutzung alternativer Netztechnologie oder alternativer Verlegemethoden) der Förderrichtlinie des Bundes
- Finanzierungskosten oder andere nicht investive Ausgaben, siehe § 13 Absatz 3 Satz 2 und 3 LHO
- Bereits abgeschlossene Projekte
Wen fördern wir
- Landkreise
- kreisfreie Städte
- Region Hannover sowie deren kommunale Zweckverbände
- Unternehmen in ausschließlicher öffentlicher Trägerschaft
Unsere Förderleistungen
Unser Angebot
- unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung durch Expertinnen und Experten der NBank
- Nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 25% der förderfähigen Ausgaben
Unsere Bedingungen
- Angemessene Eigenleistung: mindestens 10% der förderfähigen Ausgaben müssen in der Regel als Eigenleistung erbracht werden (Ziffer 6.8 der Förderrichtlinie des Bundes)
- Informationen zu einem geplanten Förderverfahren sind durch frühzeitige Kontaktaufnahme beim Projektträger, dem Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen oder einer anderen vom Land benannten Stelle (Breitbandkompetenzstelle) mitzuteilen
- Vorläufiger, bestandskräftiger Bundesförderbescheid auf Basis der Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus der Telekommuniaktionsnetze in der Bundesrepublik Deutschland vom 26.04.2021
- Förderfähige Ausgaben werden durch den Bund nach der Förderrichtlinie des Bundes im Förderbescheid festgelegt - Ausnahme: z.B. Finanzierungskosten
- Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein (entsprechende Bestätigung ist durch Kämmerer, Hauptverwaltungsbeamtin / Hauptverwaltungsbeamten, Geschäftsführerin / Geschäftsführer zu unterzeichnen)
- Kooperationsvereinbarung der betroffenen Kommunen, Städte etc.
- Absicherung des Zuschusses sofern der Antragstellende keine Gebietskörperschaft ist