Förderung unternehmerischen Know-hows (ausgelaufen)

Auf einen Blick

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) Ihre Start- oder Festigungsphase professionell begleiten lassen sollen, können Sie über dieses Programm anteilig die Kosten für eine Unternehmensberatung erstattet bekommen. Das Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ersetzt die bisherigen Förderprogramme "Gründercoaching Deutschland", "Turn-Around-Beratung" und "Runder Tisch".

  • Jungunternehmen, Bestandsunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten
  • NBank bestätigt als Regionalpartnerin ein durchgeführtes Informationsgespräch
  • Freie Wahl der Beraterin/des Beraters
  • Zuschuss abhängig vom Unternehmensalter, -status und -standort

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Unterstützung einer externen Unternehmensberatung, Rat in wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen, um Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern oder wiederherzustellen
  • Spezielle Beratungen zu Themen wie beispielsweise Fachkräftegewinnung und -sicherung, Gleichstellung, altersgerechte Gestaltung der Arbeit, Nachhaltigkeit und Umweltschutz

Das fördern wir nicht

  • Nicht förderfähig sind Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, Notarin/Notar, Insolvenzverwalter/Insolvenzverwalterin oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
  • Ebenfalls nicht förderfähig sind Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die Voraussetzungen dafür erfüllen, Unternehmen im Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder deren Eigenbetriebe sowie gemeinnützige Unternehmen, gemeinnützige Vereine oder Stiftungen.
  • Nicht förderfähig sind überwiegende Rechts-, Steuer- und Versicherungsfragen, überwiegend gutachterliche Stellungnahmen, Beratungen, die Vermittlungstätigkeiten beinhalten sowie Beratungen, die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden.

Wen fördern wir

  • Jungunternehmen: Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind
  • Bestandsunternehmen: Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung
  • Unternehmen in Schwierigkeiten: Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden - unabhängig vom Unternehmensalter

Unsere Förderleistungen

Bedingungen

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Junge Unternehmen
    Bemessungsgrundlage 4.000 Euro, Fördersatz 60% (Region Lüneburg) bzw. 50% (stärker entwickelte Region Niedersachsens)
  • Bestandsunternehmen
    Bemessungsgrundlage 3.000 Euro, Fördersatz 60% (Region Lüneburg) bzw. 50% (stärker entwickelte Region Niedersachsens)
  • Unternehmen in Schwierigkeiten
    Bemessungsgrundlage 3.000 Euro, Fördersatz 90% für ganz Niedersachsen. Auf Wunsch moderiert oder begleitet Ihr Ansprechpartner der NBank die Unternehmenssicherungsberatung.
  • Auswahl eines Beratungsunternehmens obliegt dem Antragstellenden
  • Beratungsunternehmen muss seinen überwiegenden Umsatz aus Beratungstätigkeit erzielen und bei der Bewilligungsstelle "Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle "(BAFA) registriert sein
  • Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Beendigung der Beratung und Einreichen der erforderlichen Unterlagen bei der Leitstelle
  • Anwendung der De-minimis-Beihilfen der Europäischen Union

Voraussetzungen

  • Rechtzeitige Antragstellung
    Der Antrag muss vor der Unterzeichnung des Coachingvertrages bei der Leitstelle eingereicht werden. Erst nach Bestätigung der Leitstelle durch ein Informationsschreiben darf eine vertragliche Bindung eingegangen werden.

So läuft der Antrag

Den Antrag auf "Förderung unternehmerischen Know-hows" können Sie über die Onlineplattform des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Wir führen Sie durch die einzelnen Schritte der Antragstellung.

Informationsgespräch bei der NBank

Als Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten benötigen Sie eine Bestätigung über die Durchführung eines Informationsgesprächs. Bestandsunternehmen können, müssen aber nicht ein solches Gespräch führen. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Das Bestätigungsformular wird zusammen mit dem Verwendungsnachweis bei der Leitstelle eingereicht.

Beantragen Sie Ihre Förderung

Bitte nehmen Sie sich Zeit und füllen Sie den Antrag auf Förderung unternehmerischen Know-hows auf den Internetseiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de online aus. Ihr Antrag wird im Anschluss automatisch an Ihre Leitstelle zur Vorprüfung weitergeleitet.

Informationsschreiben der Leitstelle

Ihre Leitstelle prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst nach Erhalt dieses Informationsschreibens darf mit der Beratung begonnen und der Beratungsvertrag geschlossen werden.

Abschluss Coachingvertrag, Durchführung der Beratung, Abrechnung mit der Leitstelle über die Antragsplattform des BAFA

Sie schließen nach Erhalt des Informationsschreibens der Leitstelle mit dem/der ausgewählten Berater/Beraterin einen Beratungsvertrag ab. Die Beratung muss innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt des Informationsschreibens durchgeführt und der Verwendungsnachweis online eingereicht werden.

Ihr Kontakt zur Leitstelle

Eine Auflistung aller Leitstellen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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