Auf einen Blick
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) Ihre Start- oder Festigungsphase professionell begleiten lassen sollen, können Sie über dieses Programm anteilig die Kosten für eine Unternehmensberatung erstattet bekommen. Das Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ersetzt die bisherigen Förderprogramme "Gründercoaching Deutschland", "Turn-Around-Beratung" und "Runder Tisch".
- Jungunternehmen, Bestandsunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten
- NBank bestätigt als Regionalpartnerin ein durchgeführtes Informationsgespräch
- Freie Wahl der Beraterin/des Beraters
- Zuschuss abhängig vom Unternehmensalter, -status und -standort
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Unterstützung einer externen Unternehmensberatung, Rat in wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen, um Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern oder wiederherzustellen
- Spezielle Beratungen zu Themen wie beispielsweise Fachkräftegewinnung und -sicherung, Gleichstellung, altersgerechte Gestaltung der Arbeit, Nachhaltigkeit und Umweltschutz
Das fördern wir nicht
- Nicht förderfähig sind Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, Notarin/Notar, Insolvenzverwalter/Insolvenzverwalterin oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
- Ebenfalls nicht förderfähig sind Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die Voraussetzungen dafür erfüllen, Unternehmen im Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder deren Eigenbetriebe sowie gemeinnützige Unternehmen, gemeinnützige Vereine oder Stiftungen.
- Nicht förderfähig sind überwiegende Rechts-, Steuer- und Versicherungsfragen, überwiegend gutachterliche Stellungnahmen, Beratungen, die Vermittlungstätigkeiten beinhalten sowie Beratungen, die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden.
Wen fördern wir
- Jungunternehmen: Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind
- Bestandsunternehmen: Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung
- Unternehmen in Schwierigkeiten: Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden - unabhängig vom Unternehmensalter
Unsere Förderleistungen
Bedingungen
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Junge Unternehmen
Bemessungsgrundlage 4.000 Euro, Fördersatz 60% (Region Lüneburg) bzw. 50% (stärker entwickelte Region Niedersachsens) - Bestandsunternehmen
Bemessungsgrundlage 3.000 Euro, Fördersatz 60% (Region Lüneburg) bzw. 50% (stärker entwickelte Region Niedersachsens) - Unternehmen in Schwierigkeiten
Bemessungsgrundlage 3.000 Euro, Fördersatz 90% für ganz Niedersachsen. Auf Wunsch moderiert oder begleitet Ihr Ansprechpartner der NBank die Unternehmenssicherungsberatung. - Auswahl eines Beratungsunternehmens obliegt dem Antragstellenden
- Beratungsunternehmen muss seinen überwiegenden Umsatz aus Beratungstätigkeit erzielen und bei der Bewilligungsstelle "Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle "(BAFA) registriert sein
- Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Beendigung der Beratung und Einreichen der erforderlichen Unterlagen bei der Leitstelle
- Anwendung der De-minimis-Beihilfen der Europäischen Union
Voraussetzungen
- Rechtzeitige Antragstellung
Der Antrag muss vor der Unterzeichnung des Coachingvertrages bei der Leitstelle eingereicht werden. Erst nach Bestätigung der Leitstelle durch ein Informationsschreiben darf eine vertragliche Bindung eingegangen werden.