Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich! Im Rahmen der Förderperiode 2021-2027 wird das Programm fortgesetzt. Informationen zur neuen Förderung und der Antragstellung finden Sie hier.
Wichtiger Hinweis zur Antragstellung
Auf einen Blick
Wenn Sie ein erfahrener Bildungsträger in Niedersachsen sind, können Sie nach diesem Programm eine Förderung für Projekte für arbeitssuchende oder beschäftigte Frauen beantragen. Ziele der Förderung sind die Integration in den Arbeitsmarkt, durch Qualifizierung oder durch Unterstützung der Existenzgründung bzw. die Förderung des beruflichen Aufstiegs, zur Gleichstellung im Arbeitsleben und/oder zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beizutragen.
- Integration von nichterwerbstätigen Frauen in den Arbeitsmarkt
- Frauen bei der Existenzgründung unterstützen
- Verbesserung der Erwerbstätigkeit von beschäftigten Frauen
- Gleichstellung von Frauen und Männern im Arbeitsleben
- Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Bitte beachten: Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Bereits gestellt Anträge zu diesem Programm können Sie im Kundenportal bearbeiten.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Qualifizierungsprojekte für erwerbslose Frauen (auch ohne Leistungsbezug)
- Beratung, Information und Vernetzung (und ggf. Qualifizierung) zur Existenzgründung von Frauen
- Qualifizierung zum beruflichen Aufstieg beschäftigter Frauen mit begleitendem Mentoring
- Frauenspezifische arbeitsmarktpolitische Modellprojekte
Wen fördern wir
- Bildungseinrichtungen, Kommunen, Kammern und Verbände
Unsere Förderleistungen
- inhaltliche Schwerpunkte und Fördervoraussetzungen des Förderaufrufs zum jeweiligen Stichtag erhalten Sie aktuell auf den Förderprogrammseiten im Internet
- nicht rückzahlbarer Zuschuss
- förderfähig sind
- Ausgaben für Bildungs- und Beratungspersonal, für Teilnehmende, Verbrauchsgüter und Abschreibungen für Ausstattungsgegenstände,
- indirekte Ausgaben,
- Ausgaben für Honorarkräfte.
- Stärker entwickelte Region (SER): maximal 50% der förderfähigen Gesamtausgaben
- Übergangsregion (ÜR): maximal 60% der förderfähigen Gesamtausgaben