Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren (ausgelaufen)

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung

Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich! Im Rahmen der Förderperiode 2021-2027 wird das Programm fortgesetzt. Informationen zur neuen Förderung und der Antragstellung finden Sie hier.

Auf einen Blick

Wenn Sie als IHK oder HWK Unternehmen bei der Unternehmensnachfolge unterstützen wollen, können Sie eine/n Nachfolgemoderator/in einstellen. Als aktive Ansprechpartner und Mittler für Unternehmen soll sie dazu beitragen, das Gründungsklima in Niedersachsen zu stärken. Möglichst vielen Unternehmen und deren Beschäftigten soll frühzeitig eine Zukunftsperspektive aufgezeigt werden. Ziel ist es, mehr Frauen und Männer für den Start in die Selbstständigkeit zu gewinnen, um Knowhow sowie Arbeits- und Ausbildungsplätze nachhaltig zu sichern.

  • IHK und HWK in Niedersachsen
  • Beratung nur von Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen
  • Unternehmen die in den nächsten Jahren eine/n Nachfolger/in suchen
  • Förderung bis zu 75%

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Der Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren bei den niedersächsischen Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern
  • Personalausgaben, Sachausgaben für die projektbegleitende Öffentlichkeitsarbeit sowie Sach- und Personalausgaben für den allgemeinen Geschäftsbedarf des Projekts im engeren Sinne.

Wen fördern wir

  • IHK in Niedersachsen
  • HWK in Niedersachsen

Unsere Förderleistungen

Bedingungen

  • Zuschuss bis zu 50% aus dem EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) und bis zu 25% aus Landesmitteln.
  • Beratung nur von Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen.
  • Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
  • Die Gesamtfinanzierung muss grundsätzlich gesichert sein.
  • Schlüssiges Gesamtkonzept, welches förderwürdig ist, gemäß Anlage 1 zu der Richtlinie.
  • Eine gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Finanzierungshilfen für denselben Zweck ist ausgeschlossen.
  • Maximale Laufzeit bis zum 30.06.2022.

Voraussetzungen

  • Antragsteller sowie beratene Unternehmen aus Niedersachsen
    Gefördert werden nur niedersächsische Kammern, eine Beratung kann nur für niedersächsische Unternehmen bzgl. einer Nachfolgeregelung erfolgen
  • Gesicherte Gesamtfinanzierung
    Die Finanzierung für das Projekt muss im Rahmen des Ausgabenerstattungsprinzips gesichert sein. Das heißt, die Ausgaben müssen bereits entstanden sein, bevor sie bei der NBank per Mittelabruf eingereicht werden.
  • Förderwürdiges Gesamtkonzept
    Es muss ein Gesamtkonzept eingereicht werden, das entsprechend der zugehörigen Richtlinie förderwürdig ist (Ziffer 4.3 der Richtlinie).
  • Fachliche und administrative Kompetenz des Antragsstellers
    Diese Kompetenz der jeweiligen IHK oder HWK zur Durchführung des Projektes einer Nachfolgemoderation muss nachgewiesen werden.

So läuft der Antrag

Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich!

Gut zu wissen

Vergaberecht
Wichtige Informationen und Hinweise zum Vergaberecht finden Sie hier.

Downloads

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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