Digitalbonus.Niedersachsen ab 22.06.2022 (ausgelaufen)

Keine Antragsstellung mehr möglich / Hinweis zu bereits gestellten Anträgen

Seit dem 30.06.2023 ist keine Antragsstellung mehr möglich.

Zudem haben wir ein sehr hohes Antragsaufkommen. Aus diesem Grund kommt es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge und Ausstellung der Bewilligungsbescheide.

Wir arbeiten mit Hochdruck an der Abarbeitung aller Anträge. Sofern Sie Ihren Antrag ordnungsgemäß über das Kundenportal abgesendet und per Post eingereicht haben, wird Ihr Antrag nach Eingangsdatum bearbeitet.

Eine Antragsstellung für Unternehmen, die bereits einen Zuschuss im Rahmen des Digitalbonus.Niedersachsen erhalten oder bewilligt bekommen haben, ist nicht möglich. Dies gilt auch, wenn die maximale Fördersumme von 10.000 Euro noch nicht erreicht ist.

Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages und Ihres Verwendungsnachweises ab, da dies zu weiteren Verzögerungen bei der Bearbeitung aller Anliegen führt.

Auf einen Blick

Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks oder im Bereich der Life Sciences oder eHealth tätig bzw. ein kleines freiberufliches Planungsbüro? Sie wollen in Ihre IT-Sicherheit sowie in die Einführung oder Verbesserung von Hard- und Software der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) investieren und damit Digitalisierungsprozesse in Ihrem Unternehmen beschleunigen? Mithilfe des Digitalbonus.Niedersachsen können Sie für die anfallenden Ausgaben einen nicht rückzahlbaren Zuschuss beantragen.

  • KMU und kleine freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens
  • Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 40 % bei kleinen Unternehmen und bis zu 20 % bei mittleren Unternehmen
  • Förderhöhe von mindestens 3.000 Euro und maximal 10.000 Euro
  • Investitionen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder
    Prozessen und zur Verbesserung der IT-Sicherheit
  • Einleitung eines digitalen Transformationsprozesses

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Investitionen in IKT-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen, mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro brutto
  • Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit, mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro brutto
  • Ein oder mehrere Exemplar/e derselben Hardware, Software oder Softwarelizenz
  • Mindestgesamtinvestitionssumme für kleine Unternehmen 7.500,00 Euro
  • Mindestgesamtinvestitionssumme für mittlere Unternehmen 15.000,00 Euro

Das fördern wir nicht

  • Nicht förderfähig sind Finanzierungskosten, Umsatzsteuer (die nach dem Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer abziehbar ist), Leasing oder Mieten von Hardware, Software oder Softwarelizenzen, Personalausgaben, Eigenleistungen, Beratungsleistungen, modellgleiche oder im Hinblick auf die Digitalisierung im Funktionsumfang gleiche Ersatzbeschaffungen defekter Maschinen, IKT Grundausstattung (wie z.B. Diensthandys, Laptops, Betriebssysteme, Bürosoftware), Online-Marketing-Maßnahmen, Schulungen zu Hard- und Software sowie Kosten des laufenden Betriebs

Wen fördern wir

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks sowie freiberuflich Tätige, die Investitionen im Bereich Life Sciences oder eHealth tätigen, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
  • Kleine freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen


Unsere Förderleistungen

Unser Angebot:

  • Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 40 % bei kleinen Unternehmen und bis zu 20 % bei mittleren Unternehmen

Unsere Bedingungen:

  • förderfähig sind alle notwendigen Ausgaben für Investitionen zur Förderung der Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen sowie der
  • Nutzungsdauer der Hard- und Software von mehr als einem Jahr
  • Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden
  • Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises nach dem Erstattungsprinzip
  • Für alle Anträge die nach der Richtlinienänderung vom 25.05.2023 bewilligt wurden gilt eine Zweckbindungsfrist von 3 Jahren.

Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag auf Förderung im Rahmen des Förderprogramms Digitalbonus stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Den Antrag "Digitalbonus.Niedersachsen" stellen Sie bitte über das Kundenportal. Sie werden Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt und reichen den Antrag sowie die zusätzlichen Dokumente schließlich online ein. Zusätzlich drucken Sie den Antrag und alle weiteren zu unterschreibenden Unterlagen bitte aus und lassen uns diese unterschrieben postalisch zukommen.

Registrierung im Kundenportal

Wenn Sie sich das erste Mal im Kundenportal der NBank anmelden, müssen Sie sich zunächst registrieren. Die Registrierung ist einmalig erforderlich und ermöglicht Ihnen auch künftig Rückmeldungen, Antragstellungen und Abrechnungen. Loggen Sie sich ein und beginnen mit der Antragstellung. Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig aus.

Durch Ausführen des „Prüfen“-Buttons können Sie feststellen, ob alle Pflichtfelder korrekt ausgefüllt wurden. Erst dann ist ein Absenden des Antrags möglich.

Zusätzlich benötigte Dokumente

Bitte nehmen Sie sich Zeit und achten Sie darauf, die Formulare sorgfältig und vollständig auszufüllen. Nutzen Sie dazu bitte ausschließlich die im Kundenportal und auf dieser Förderprogrammseite unter "Downloads" bereitgestellten Vordrucke:

  • Erklärung De-minimis-Beihilfen

Beantragen Sie die Förderung

Bitte senden Sie Ihren Antrag und alle erforderlichen Unterlagen zunächst in elektronischer Form über das Kundenportal ab. Anschließend drucken Sie bitte alle Unterlagen, in denen Ihre Unterschrift angefordert wird, aus und senden diese innerhalb von vier Wochen unterschrieben im Original per Post an

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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