Auf einen Blick
Das Land Niedersachsen fördert DigitalHubs, um digitale Innovationen in Niedersachsen sowie die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken und um regionsspezifische Herausforderungen zu meistern. Zwischen den Konsortialpartnern der DigitalHubs und der adressierten Zielgruppe soll Wissenstransfer ausgebaut werden. So werden Kompetenzen aufgebaut und der Nutzen digitaler Technologien erfahrbar und transparent für Innovationszentren gemacht, um digitale Dienstleistungen zu initiieren.
- Förderung in Höhe von bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 500.000 Euro bzw. von bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 200.000 Euro.
- Auszahlung nach dem Ausgabenerstattungsprinzip
Was fördern wir
Das fördern wir
- Gefördert wird der Aufbau von DigitalHubs. Dabei ist die Einbindung in bestehende Innovationsinfrastrukturen wie Technologie-, Kompetenz- und Gründerzentren oder Institute, Kammern und Transferzentren mit Blick auf mögliche Synergieeffekte wünschenswert.
Anfallenden Ausgaben des Zuwendungsempfängers für Investitionen. Die Investitionen sind nur für Zwecke des DigitalHubs einzusetzen. Unter den Investitionsbegriff fallen Beschaffungen, deren Nutzungsdauer mehr als ein Jahr beträgt und deren Wert die nach der LHO festgelegten Wertgrenzen überschreiten.
Ausgaben für materielle Vermögenswerte, sofern ein Kaufpreis von 5000 Euro brutto überschritten wird und Ausgaben für immaterielle Vermögenswerte, sofern es sich um im Rahmen des DigitalHubs genutzte Software für Informations- und Kommunikationstechnik oder Softwarelizenzen, bei denen ein Kaufpreis von 5.000 Euro brutto überschritten wird, handelt.
Das fördern wir nicht
- Vorhaben mit einer Fördersumme unter 25.000 Euro werden nicht gefördert (Bagatellgrenze)
Wen fördern wir
- Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die als Träger und zugleich Betreiber des DigitalHubs fungieren.
Unsere Förderleistungen
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 500.000 Euro (Art 27 AGVO)
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 200.000 Euro (De-minimis-Verordnung)
- Der Betrieb eines DigitalHubs muss langfristig, mindestens für fünf Jahre, angelegt sein.