Auf einen Blick
Das Land Niedersachsen fördert kommunale Beratungsangebote für kleine und mittlere Unternehmen. Damit werden Unternehmen verstärkt in das Innovationsgeschehen einbezogen und insbesondere der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit mit regionalen wissenschaftlichen Einrichtungen angeregt. Gebietskörperschaften oder von diesen mit der Wirtschaftsförderung beauftragte Einrichtungen in Niedersachsen können gefördert werden.
- Konsortien aus Gebietskörperschaften und Einrichtungen der Wirtschaftsförderung
- Qualifizierte Beratungen für KMU sowie damit in Zusammenhang stehende Aufgaben der Vor- und Nachbereitung
- Zuschuss bis zu 50%
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Qualifizierte Beratungen für KMU zu den Themen:
- Potenziale neuer Technologien, Prozess- oder Organisationsinnovationen,
- Implementierung neuer Technologien, Prozess- oder Organisationsinnovationen,
- Entwicklung und Umsetzung eigener Projektideen in neue Produkte oder Dienstleistungen,
- Antragstellungen zu Innovationsförderprogrammen
- Aufschlussgespräche (Vor- und Nachbereitung) zu:
- Erfassung des Unterstützungsbedarfs,
- Informationen zu wissenschaftlichen, insbesondere regionalen Einrichtungen,
- Kontaktvermittlung zu möglichen Kooperationspartnern,
- Informationen zu passenden Netzwerken und Clustern,
- Informationen zu öffentlichen Fördermöglichkeiten sowie
- Kontaktvermittlung zu Experten für eine qualifizierte Beratung
- begleitende Maßnahmen wie Veranstaltungen oder Projektmanagementkosten sowie Öffentlichkeitsarbeiten
Wen fördern wir
- niedersächsische Gebietskörperschaften und niedersächsische Einrichtungen, die von den Gebietskörperschaften mit Aufgaben der Wirtschaftsförderung betraut sind.
Unsere Förderleistungen
- Maximale Förderhöhe bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Förderung von Personalausgaben, Fremdausgaben (z.B. externe Berater) und Sachausgaben (z.B. Ausgaben für Reisekosten)
- Ausgaben für qualifizierte Beratungen betragen mindestens 30 %
- Bewilligungszeitraum bis zu vier Jahre
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation im Downloadbereich.
Gut zu wissen
Wichtige Informationen und Hinweise zum Vergaberecht finden Sie hier.