Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich.
Hinweis zur Antragsstellung
Auf einen Blick
Durch die Förderung der Anschaffung von PCR-Testgeräten in Apotheken soll ein zusätzliches Angebot von PCR-Testkapazitäten entstehen. Die zusätzlichen Testkapazitäten sind aufgrund der Infektionslage notwendig, um vermehrt gesicherte Nachweise einer COVID-19-Ansteckung zu erbringen und damit einer rasanten Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken und das Gesundheitswesen zu stärken.
- Antragstellung durch niedersächsische Apothekeninhabende
- Neubeschaffung von PCR-Testgeräten
- Zuschuss bis zu 80 %, maximal 3.000 Euro
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Wir fördern Ihr Vorhaben durch unsere Expertise:
Das fördern wir
- Neubeschaffung von PCR-Testgeräten (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) in der Zeit vom 24.01.2022 bis 31.03.2022
Wen fördern wir
- Apothekeninhabende mit Betriebsstandort in Niedersachsen
Unsere Förderleistungen
- nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben
- Förderhöhe maximal 3.000 Euro
- Es darf kein gesetzlicher Leistungsanspruch auf Beschaffung von PCR-Testgeräten bestehen.
- Eine gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Finanzierungshilfen für denselben Zweck ist ausgeschlossen.
- Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Antragsprüfung und Vorlage der Rechnung(en).
Weitere wichtige Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.