Auf einen Blick
Wenn Sie als Unternehmen, juristische Person des öffentlichen Rechts, Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung ein Pilot- oder Demonstrationsvorhaben im Bereich der Wasserstoffwirtschaft durchführen wollen, können Sie einen Zuschuss beantragen.
Mit der Förderung soll die Erarbeitung und Durchführung von Vorhaben im Bereich der grünen Wasserstofftechnologien initiiert werden.
- Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (mit Sitz oder Niederlassung in Niedersachsen)
- Pilot- und Demonstrationsvorhaben der Wasserstoffwirtschaft (grüne Wasserstofftechnologien)
- Zuschuss maximal 8 Mio. Euro je Vorhaben, zudem individuelle Begrenzung durch die jeweilige beihilferechtliche Freistellungsgrundlage des Vorhabens
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
- Pilot- und Demonstrationsvorhaben der Wasserstoffwirtschaft (grüne Wasserstofftechnologien):
Das fördern wir
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, soweit es sich Vorhaben der experimentellen Entwicklung handelt
- Prozess- und Organisationsinnovationen
- Investitionen in den Bereichen Umweltschutz, Energieeffizienzmaßnahmen, hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung, erneuerbare Energien, energieeffiziente Fernwärme oder Fernkälte, Energieinfrastruktur
Das fördern wir nicht
- Machbarkeitsstudien werden nicht gefördert
Wen fördern wir
- Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Niedersachsen
Unsere Förderleistungen
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss, maximal 8 Mio. Euro
- Zuschuss zudem begrenzt durch die jeweilige beihilferechtliche Freistellungsgrundlage des Vorhabens
Voraussetzungen
- Sachliche und zeitliche Kausalität zur COVID-19-Pandemie
Es muss ein Bezug zur Corona-Pandemie vorliegen und nachgewiesen werden. - Durchführung in Niedersachsen
Das Vorhaben muss in Niedersachsen durchgeführt werden. - Marktfähigkeit und Nachhaltigkeit
Es sollen marktfähige Lösungen erreicht werden. Die Vorhaben sollen nach Ablauf des (maximal drei Jahre dauernden) Bewilligungszeitraumes weiterbetrieben werden. - Förderwürdigkeit
Das Vorhaben muss in dem zugrundeliegenden Scoring-Modell (Qualitätskriterien) die Förderwürdigkeit erlangen. Bewertet werden Pilotcharakter, Wirtschaftlichkeit, Bedeutung für die niedersächsische Wirtschaft, nachhaltige Entwicklung und Energiewende zudem bei FuE- bzw. Innovationsvorhaben Entwicklungsrisiko und Realisierbarkeit. - Weitere Voraussetzungen
Die zuvor aufgelisteten Punkte sind nicht abschließend. Im Rahmen der Antragsberatung werden individuelle Voraussetzungen für das jeweilige Projekt besprochen.