Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich! Im Rahmen der Förderperiode 2021-2027 wird das Programm fortgesetzt. Informationen zur neuen Förderung und der Antragstellung finden Sie hier.
Wichtiger Hinweis zur Antragstellung
Auf einen Blick
Unterstützung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für gute Rahmenbedingungen bei der Entwicklung und Umsetzung neuer Produkt- und Verfahrensideen. Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen erhalten eine bedarfsgerechte Ausstattung für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Ihre Ergebnisse sollen durch Weiterbildung von Fachkräften, Veröffentlichung und Technologietransfer verbreitet bzw. Kooperationsprojekte gemeinsam mit Unternehmen durchgeführt werden.
- Außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums
- Beitrag zur Erreichung des Ziels „Investitionen für Wachstum und Beschäftigung“ und zur Umsetzung der Niedersächsischen Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung (RIS 3) durch den Ausbau der
- Infrastruktur im Bereich Forschung und Innovation
- Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben.
- Zuschuss zum Zeitpunkt der Bewilligung mindestens 100.000 Euro
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Erweiterung und Modernisierung der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur
- Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte
Das fördern wir nicht
- Nicht förderfähig sind Finanzierungskosten, der Erwerb von Grundstücken einschließlich der Erwerbskosten und Umsatzsteuer, die nach dem Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer abziehbar ist
Wen fördern wir
- Deutsches Institut für Kautschuktechnologie e. V., Hannover
- Institut für integrierte Produktion gGmbH, Hannover
- Laserzentrum Hannover e. V., Hannover
- Deutsches Institut für Lebensmitteltechnik e. V., Quakenbrück
- nicht gewinnorientierte Institutionen der Forschungsinfrastruktur ingenieur- und naturwissenschaftlicher Disziplinen als juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die ihre Tätigkeit im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes ausüben
Unsere Förderleistungen
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
- örderung beträgt zum Zeitpunkt der Bewilligung mindestens 100.000 Euro
- Vorhaben werden in Niedersachsen durchgeführt
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Gut zu wissen
Vergaberecht
Wichtige Informationen und Hinweise zum Vergaberecht finden Sie hier.