Stärkung der maritimen Verbundwirtschaft und Offshore-Windenergie

Hinweis

Es sind keine weiteren Förderungen aufgrund der Erschöpfung der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel mehr möglich.

Auf einen Blick

Wenn Sie in den niedersächsischen Seehäfen oder in der Küstenregion im Hinblick auf die Offshore-Windenergie Infrastrukturen ausbauen oder Innovationen durchführen, können Sie einen Zuschuss beantragen. Zudem kann die Vernetzung von Forschung / Entwicklung, Produktion und Anwendung maritimer Techniken unterstützt werden. Mit dem Förderprogramm werden die Wirtschaftsstruktur gestärkt sowie regionales Wirtschaftswachstum und Beschäftigung generiert.

  • In den Seehäfen: Kapazitäten für Offshore-Windenergie
  • In der Küstenregion: neuartige Schiffstypen, innovative Antriebskonzepte und innovative Elemente für die Offshore-Windenergie; Vernetzung von Forschung / Entwicklung, Produktion und Anwendung maritimer Techniken
  • Zuschuss grundsätzlich bis zu 50 %

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • In den niedersächsischen Seehäfen: Ausbau der Kapazitäten im Hinblick auf die Offshore-Windenergie (insb. Errichtung moderner Produktions-, Montage-, Transport- und Umschlagkapazitäten)
  • In der niedersächsischen Küstenregion:
    … Entwicklung und erstmalige Fertigung neuartiger Schiffstypen (z.B. Offshore-Versorger) und innovativer Antriebskonzepte
    … Erforschung und erstmalige Produktion innovativer Elemente für die Offshore-Windenergie (z.B. Gründungsstrukturen, Rotorblätter, Generatoren)
    … Vernetzung von Forschung / Entwicklung, Produktion und Anwendung maritimer Techniken in der Küstenregion

Wen fördern wir

- Unternehmen aus den Bereichen Hafenbetrieb, Hafeninfrastruktur und Hafenumschlag

- Unternehmen, die in den Bereichen Entwicklung / Produktion / Vernetzung der maritimen Verbundwirtschaft oder der Offshore-Windenergie tätig sind

Unsere Förderleistungen

Bedingungen

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Grundsätzlich bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
  • Zuschuss mindestens 100.000 Euro, maximal 4 bzw. 5 Millionen Euro (je nach Fördergegenstand)
  • Auszahlung nach dem Ausgabenerstattungsprinzip
  • Das Führen eines Bautagebuchs stellt eine verpflichtende Auflage nach Ziffer 2.2.9 der NBest-BauL dar. Bei Nichteinhaltung wird im Rahmen der Ermessensausübung eine pauschale Kürzung in Höhe von 1 % der Planungsausgaben veranlasst.

Voraussetzungen

  • Rechtzeitige Antragstellung
    Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens bei der NBank gestellt werden.
  • Qualität der Maßnahme
    Die Maßnahme muss in dem zugrundeliegenden Scoring-Verfahren entsprechend hohe Punktzahlen erreichen. Insbesondere sind Qualitätskriterien im Hinblick auf den Beitrag zur Förderung der Offshore-Windenergie bzw. den Innovationsgehalt und die Nachhaltigkeit des Vorhabens sowie die Schaffung von Dauerarbeitsplätzen und die regionale Bedeutsamkeit nachzuweisen.
  • Nachweise
    Es sind mehrere Nachweise zu erbringen, z.B. zur gesicherten Gesamtfinanzierung.
  • Weitere Voraussetzungen
    Die zuvor aufgelisteten Punkte sind nicht abschließend. Im Rahmen der Antragsberatung werden individuelle Voraussetzungen für die jeweilige Maßnahme besprochen.

Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag zur Förderung der maritimen Verbundwirtschaft und der Offshore-Windenergie stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens rechtzeitig bei der NBank.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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