Diese Förderung ist in ein anderes Programm der Städtebauförderung übergegangen. Eine Bewerbung ist dadurch in diesem Programm nicht mehr möglich.
Hinweis
Auf einen Blick
Mit Hilfe dieser Programmkomponente der Städtebauförderung sollen vor allem historische Stadtkerne mit denkmalwerter Bausubstanz umfangreich gesichert, erhalten und weiterentwickelt werden. Gefördert werden sowohl einzelne Gebäude und Ensembles als auch Straßen und Plätze mit geschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Bedeutung. Historische Stadtkerne sollen so zu Orten für Wohnen, Kultur und Freizeit für Bewohner und Besucher entwickelt werden.
- Zuschuss aus Mitteln des Landes und des Bundes
- Förderung maximal zwei Drittel der durch Einnahmen nicht gedeckten förderfähigen Ausgaben
- Bei Gemeinden in besonderer Haushaltslage Aufstockung der Förderung möglich
Was fördern wir
Das fördern wir
- Weitere Vorbereitung der Maßnahme einschließlich der Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
- Sicherung erhaltenswerter Gebäude, historischer Ensembles oder sonstiger baulicher Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung
- Modernisierung und Instandsetzung oder der Aus- und Umbau dieser Gebäude oder Ensembles
- Erhaltung und Umgestaltung von Straßen- und Platzräumen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung
- Durchführung von Ordnungsmaßnahmen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung des historischen Stadtbildes und Stadtgrundrisses
Wen fördern wir
- Städte und Gemeinden in Niedersachsen
Unsere Förderleistungen
Aufnahme der Gesamtmaßnahme in das Städtebauförderungsprogramm durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
- Zuschuss aus Mitteln des Landes und des Bundes
- Förderung maximal zwei Drittel der durch Einnahmen nicht gedeckten förderfähigen Ausgaben
- Bei Gemeinden in besonderer Haushaltslage Aufstockung der Förderung möglich