Auf einen Blick
Mit dieser Programmkomponente der Städtebauförderung werden Maßnahmen zur Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur gefördert. Hierbei handelt es sich um städtebauliche Maßnahmen der Anlage, Sanierung oder Qualifizierung und Vernetzung öffentlich zugänglicher Grün- und Freiflächen im Rahmen der baulichen Erhaltung und Entwicklung von Quartieren als lebenswerte und gesunde Orte. Ziele sind die Steigerung der Lebens- und Wohnqualität, der gesellschaftlichen Teilhabe, der Erhalt der biologischen Vielfalt und der Naturerfahrung sowie die Verbesserung des Stadtklimas und der Umweltgerechtigkeit, insbesondere durch eine gerechte Verteilung qualitativ hochwertigen Stadtgrüns.
- Zuschuss aus Mitteln des Landes und des Bundes
- Förderung maximal zwei Drittel der durch Einnahmen nicht gedeckten förderfähigen Ausgaben
- Bei Gemeinden in besonderer Haushaltslage Aufstockung der Förderung möglich
Was fördern wir
Das fördern wir
- Weitere Vorbereitung der Gesamtmaßnahme wie Fortschreibung integrierter städtebaulicher Entwicklungskonzepte
- Aufwertung und Qualifizierung des öffentlichen Raumes, des Wohnumfeldes und von Grün- und Freiräumen sowie die Instandsetzung, Erweiterung und Modernisierung von Gebäuden und öffentlicher Infrastruktur des Quartiers im Rahmen von quartiersbezogenen Stadtgrünmaßnahmen
- Herstellung multifunktionaler Grün- und Freiflächen von ökologischer sozialer und städtebaulicher Bedeutung
- Vernetzung von Grün- und Freiräumen
Bau- und Ordnungsmaßnahmen auf Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen einschließlich Nachnutzung oder Zwischennutzung durch Grün- und Freiflächen
Wen fördern wir
- Städte und Gemeinden in Niedersachsen
Unsere Förderleistungen
- Zuschuss aus Mitteln des Landes und des Bundes
- Förderung maximal zwei Drittel der durch Einnahmen nicht gedeckten förderfähigen Ausgaben
- Bei Gemeinden in besonderer Haushaltslage Aufstockung der Förderung möglich