Den Antrag auf Aufnahme von Städtebauförderungsmitteln finden Sie auf der Webseite des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Hinweis zur Antragsstellung
Auf einen Blick
Über diese Programmkomponente der Städtebauförderung werden städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialen Entwicklungsbedarf gefördert. Hierbei handelt es sich um Gebiete, in denen erhebliche soziale Missstände mit wirtschaftlichen und städtebaulichen Problemen zusammentreffen und die aufgrund der Zusammensetzung und der wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind.
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Weitere Vorbereitung der Gesamtmaßnahme einschließlich der Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
- Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze)
- Bau- und Ordnungsmaßnahmen, die der o. g. Zielsetzung dienen
- Verfügungsfonds zur Beteiligung lokaler Akteure
- Nicht-investive Maßnahmen wie z. B. Citymanagement und die Beteiligung von Nutzungsberechtigten und von anderen Beauftragten im Sinne von § 138 BauGB sowie von Immobilien- und Standortgemeinschaften, wenn sie der Investitionsvorbereitung und -begleitung dienen
Wen fördern wir
- Städte und Gemeinden in Niedersachsen
Unsere Förderleistungen
- Zuschuss aus Mitteln des Landes und des Bundes
- Förderung von maximal zwei Dritteln der durch Einnahmen nicht gedeckten förderfähigen Ausgaben
- Bei Gemeinden in besonderer Haushaltslage Aufstockung der Förderung möglich
- Vorrangige Förderung von Gebieten mit ergänzenden Maßnahmen in Kooperation mit Dritten
Die Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.