Modernisierung (einschließlich energetischer Modernisierung) von Wohnheimen für Studierende und Auszubildende (Junges Wohnen)

Auf einen Blick

Diese Förderung unterstützt Sie bei der (energetischen) Modernisierung von Wohnheimen für Studierende an einem Hochschulstandort in Niedersachsen und Personen, die sich in Ausbildung befinden.

Unsere Leistungen, Ihre Vorteile:

  • Nichtrückzahlbarer Zuschuss
  • Bewilligung, Auszahlung und Verwaltung der Zuwendungen aus einer Hand

Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Maßnahmen mind. zur Erreichung des Niveaus eines KfW-Effizienzhauses 70

Das fördern wir nicht

  • Maßnahmen an Wohnheimen, die nach dem 31.01.2002 fertiggestellt worden sind.
  • Bereits begonnene Bauvorhaben. Als Vorhabensbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs-, Leistungs- oder Kauf-/Werkvertrages.
  • Wohnheime für Studierende, die sich nicht an einem Hochschulstandort befinden.
  • Gebäude mit weniger als 4 zusammenhängenden Wohnheimplätzen.

Wen fördern wir

Investierende können natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften sein. Dazu gehören auch Genossenschaften und Baugemeinschaften.

Unsere Förderleistungen

Unsere Angebote:

  • 35 % der durch die Modernisierungsmaßnahme verursachten Kosten (Kostengruppen 300 bis 700 gem. DIN 276:2018-12), jedoch nicht mehr als 31.500 Euro je Wohnheimplatz

Unsere Bedingungen:

  • Sicherheiten
    Zur Sicherung der Zweckbestimmung ist grundsätzlich für die Dauer der Belegungs- und Mietbindung eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch einzutragen.
  • Auszahlung
    Der Zuschuss wird entsprechend des Baufortschritts in Raten ausgezahlt, nachdem die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Weitere Konditionen und Bedingungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag auf ein Darlehen für die Modernisierung von Wohnheimen für Studierende und Auszubildende stellen Sie bitte bei der für Ihren Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt, Gemeinde). Dort erhalten Sie weitere Informationen. Die Antragsformulare stehen auf unserer Homepage im Downloadcenter zur Verfügung. Eine Übersicht der örtlichen Wohnraumförderstellen finden Sie auf der Internetseite der NBank.

Gut zu wissen

NBank Wohnungsmarktbeobachtung (WOM)
Wir bieten aufeinander abgestimmte Dienstleistungen zur Marktbeobachtung und beraten Sie zu allen Fragen zu den niedersächsischen Wohnungmärkten.
Zur Wohnungsmarktbeobachtung

Kurz erklärt: Die Wohnraumförderung für Niedersachsen

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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