Auf einen Blick
Ziel dieser Förderrichtlinie ist die Bereitstellung einer Mobilfunkversorgung die durch aktuelle LTE-Technik oder Folgestandards Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s pro Antennensektor sicherstellt und eine Latenzzeit unter 150 Millisekunden gewährleistet. Bei der Umsetzung des überregional zu verwirklichenden Ausbaus der Versorgung mit mobilem Breitband kann der Zuwendungsempfänger zwischen Betreiber-oder Wirtschaftslückenmodell wählen.
- Niedersächsische Gebietskörperschaften
- Zuschuss bis zu 90%, höchstens jedoch 350.000 Euro je Sendestandort als Anteilfinanzierung
- Investitionen zur Bereitstellung der Mobilfunkversorgung in aktueller LTE-Technik und Folgestandard
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Investitionen in den Bau und die Aufrüstung von passiver Netzinfrastruktur für den Mobilfunk (inkl. der hierauf bezogenen Planung) zur Nutzung durch einen Mobilfunknetzbetreibenden, insbesondere:
- Mast
- Fundament
- Bauwegung
- Stromanbindung
- Leerrohre (damit verbundene Verlegungsarbeiten)
- sowie Planungskosten
- Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s pro Antennensektor sind sicherzustellen und eine Latenzzeit unter 150 Millisekunden ist zu gewährleisten
Das fördern wir nicht
- Technische Funklösungen, die nur eine eingeschränkte Mobilität der Nutzer erlauben (insbesondere WLAN)
- Ausstattung mit aktiver Sendetechnik sowie der Betrieb und die Wartung der Sendetechnik
- Ausgaben des Grunderwerbs einschließlich Pachtausgaben
- Vorhaben unter 10.000 Euro (Bagatellgrenze)
Wen fördern wir
- Landkreise, kreisfreie Städte, die Region Hannover oder deren öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse sowie kommunale Unternehmen (Erstempfangende)
- Erstempfangende können den Zuschuss an gewerbliche Unternehmen, die öffentliche Telekommunikationsnetze betreiben oder passive Telekommunikationsinfrastruktur planen oder errichten, zur Durchführung der Infrastruktur weiterleiten (Letztempfangende).
Unsere Förderleistungen
- nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben
- maximal 350.000 Euro je Sendestandort
- förderfähig sind netzseitige, passive Infrastrukturmaßnahmen und hierzu gehörige Baumaßnahmen in Gebieten, in denen bislang keine Versorgung mit Sprach- oder Datenmobilfunk besteht und in denen in den nächsten 3 Jahren nach Abschluss des Markterkundungsverfahrens ein eigenwirtschaftlicher Ausbau nicht geplant ist (Erschließungsgebiete)