Mobilfunkrichtlinie

Auf einen Blick

Ziel dieser Förderrichtlinie ist die Bereitstellung einer Mobilfunkversorgung die durch aktuelle LTE-Technik oder Folgestandards Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s pro Antennensektor sicherstellt und eine Latenzzeit unter 150 Millisekunden gewährleistet. Bei der Umsetzung des überregional zu verwirklichenden Ausbaus der Versorgung mit mobilem Breitband kann der Zuwendungsempfänger zwischen Betreiber-oder Wirtschaftslückenmodell wählen.

  • Niedersächsische Gebietskörperschaften
  • Zuschuss bis zu 90%, höchstens jedoch 350.000 Euro je Sendestandort als Anteilfinanzierung
  • Investitionen zur Bereitstellung der Mobilfunkversorgung in aktueller LTE-Technik und Folgestandard

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Investitionen in den Bau und die Aufrüstung von passiver Netzinfrastruktur für den Mobilfunk (inkl. der hierauf bezogenen Planung) zur Nutzung durch einen Mobilfunknetzbetreibenden, insbesondere:
    • Mast
    • Fundament
    • Bauwegung
    • Stromanbindung
    • Leerrohre (damit verbundene Verlegungsarbeiten)
    • sowie Planungskosten
  • Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s pro Antennensektor sind sicherzustellen und eine Latenzzeit unter 150 Millisekunden ist zu gewährleisten

Das fördern wir nicht

  • Technische Funklösungen, die nur eine eingeschränkte Mobilität der Nutzer erlauben (insbesondere WLAN)
  • Ausstattung mit aktiver Sendetechnik sowie der Betrieb und die Wartung der Sendetechnik
  • Ausgaben des Grunderwerbs einschließlich Pachtausgaben
  • Vorhaben unter 10.000 Euro (Bagatellgrenze)

Wen fördern wir

  • Landkreise, kreisfreie Städte, die Region Hannover oder deren öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse sowie kommunale Unternehmen (Erstempfangende)
  • Erstempfangende können den Zuschuss an gewerbliche Unternehmen, die öffentliche Telekommunikationsnetze betreiben oder passive Telekommunikationsinfrastruktur planen oder errichten, zur Durchführung der Infrastruktur weiterleiten (Letztempfangende).

Unsere Förderleistungen

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben
  • maximal 350.000 Euro je Sendestandort
  • förderfähig sind netzseitige, passive Infrastrukturmaßnahmen und hierzu gehörige Baumaßnahmen in Gebieten, in denen bislang keine Versorgung mit Sprach- oder Datenmobilfunk besteht und in denen in den nächsten 3 Jahren nach Abschluss des Markterkundungsverfahrens ein eigenwirtschaftlicher Ausbau nicht geplant ist (Erschließungsgebiete)

So läuft der Antrag

Den Antrag auf Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung im Land Niedersachsen stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bei der NBank.

Persönliche Beratung

Wenn Sie sich eine persönliche Beratung und Hilfestellung bei der Antragstellung wünschen, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einfach einen Termin in einer unserer Beratungsstellen.

Antragsformular herunterladen und ausfüllen

Im Downloadbereich finden Sie alle notwendigen Formulare. Bitte nehmen Sie sich Zeit und füllen das Antragsformular sorgfältig aus:

  • Antrag zur Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung im Land Niedersachsen

Beantragen Sie Ihre Förderung

Bitte senden Sie die vollständigen und unterschriebenen Antragsunterlagen postalisch an:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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