Mietwohnraumförderung – Verlängerung auslaufender Belegungs- und Mietbindungen

Hinweis

Bitte beachten Sie die Besonderheiten zur Antragstellung für diese Förderung.

Auf einen Blick

Mit der Verlängerung von aus noch andauernden Förderungen des Landes Niedersachsen bestehenden Belegungs- und Mietbindungen bewahren Sie nicht nur sozialen Wohnraum für das Land Niedersachsen, sondern werden zusätzlich von uns gefördert.

Unsere Leistungen, Ihre Vorteile:

  • Wir verbilligen mit der Förderung die Sollzinsen, die nach Prolongation für ein bei uns bestehendes Wohnraumförderdarlehen zu zahlen sind, auf 0 % jährlich (Zinsverbilligung) für längstens 20 Jahre. Das Wohnraumförderdarlehen bleibt damit weiterhin zinslos.
  • Es erfolgt keine Neubewilligung eines Wohnraumförderdarlehens!

Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation .

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Verlängerung von Belegungs- und Mietbindungen an Mietwohnraum, die aufgrund einer von uns bereits gewährten Darlehensförderung planmäßig auslaufen.

Das fördern wir nicht

  • Mietwohnraum, an dem die Belegungs- und Mietbindungen aus einer vorangegangen Landesförderung bereits ausgelaufen sind.
  • Mietwohnraum, an dem keine Belegungs- und Mietbindungen des Landes Niedersachsen bestehen.

Wen fördern wir

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümerin oder Eigentümer eines geeigneten Wohnraumbestandes sind, dessen Belegungs- und Mietbindungen aus der Landesförderung auslaufen.

Unsere Förderleistungen

Für das bei uns bestehende Wohnraumförderdarlehen wird für bis zu 100 % des Restschuldbetrages ein Zuschuss zur Zinsverbilligung auf 0 % gewährt.

Die Zinsverbilligung wird für den Zeitraum gewährt, für den unser Prolongationsangebot angenommen wurde, längstens jedoch für die Dauer von 20 Jahren.

Die Zuschusshöhe entspricht dem Betrag, der nach Prolongation für das Wohnraumförderdarlehen im v. g. Zeitraum an Sollzinsen zu zahlen wäre.

Weitere Konditionen und Bedingungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Das Wohnraumförderdarlehen wurde für einen bestimmten Anfangszeitraum zinslos gewährt. Für einen sich daran anschließenden Zeitraum wird Ihnen von uns für dieses Darlehen vereinbarungsgemäß ein marktüblicher Sollzins angeboten (Prolongation).

Mit unserem Prolongationsangebot (i. d. R. 24 Wochen vor Ablauf der Zinsfreistellung) wird Ihnen gleichzeitig automatisch der Antrag für die „Verlängerung auslaufender Belegungs- und Mietbindungen“ übersandt. Eine Antragstellung vor Erhalt des Prolongationsangebots ist nicht möglich.

Die Gewährung dieser Förderung setzt zudem die Annahme unseres Prolongationsangebots voraus. Sofern Sie die Förderung der „Verlängerung von Belegungs- und Mietbindungen“ beantragen wollen, reichen Sie den Antrag bitte bei der für Ihren Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle (Landkreis, Stadt, Gemeinde) ein. Dort erhalten Sie weitere Informationen.

Gut zu wissen

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Wir bieten aufeinander abgestimmte Dienstleistungen zur Marktbeobachtung und beraten Sie zu allen Fragen zu den niedersächsischen Wohnungmärkten.

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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