Auf einen Blick
Diese Förderung unterstützt Sie beim Neubau und der Änderung von Gebäuden zu Mietwohnungen.
- Neubau, Änderung (Aus-/Umbau) und die Erweiterung von Gebäuden
- Zunächst zinslose Darlehen
- Tilgungsnachlass von 30% für Berechtigte mit geringem Einkommen
- Zusätzlicher Zuschuss für barrierefrei nutzbare Wohnungen
- Anträge müssen bis zum 31.12.2022 gestellt sein
Was fördern wir
Das fördern wir
- allgemeiner Mietwohnraum
- Mietwohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen
Wen fördern wir
Investierende können natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften sein. Dazu gehören auch Genossenschaften und Baugemeinschaften.
Unsere Förderleistungen
Unsere Bedingungen:
- Berechtigte nach § 3 Abs. 2 NWoFG (geringe Einkommen):
... Darlehen bis zu 75 % der Gesamtkosten; im begründeten Einzelfall bis zu 85% mit Tilgungsnachlass von 30% des Darlehensursprungsbetrages; davon zwei Drittel nach Bezugsfertigkeit oder nach Abschluss der baulichen Maßnahmen und ein Drittel nach Ablauf des 20. Jahres. - Berechtigte nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 bzw. Nr. 3 DVO-NWoFG (mittlere Einkommen):
... Darlehen bis zu 75% der Gesamtkosten; im begründeten Einzelfall bis zu 85%. - Für die Bemessung des Darlehens wird ein Betrag von 5.550 Euro Gesamtkosten m2 Wohnfläche zugrunde gelegt.
- Zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro für jede barrierefrei nutzbare Wohnung gemäß DIN 18040-2.
Gut zu wissen
NBank Wohnungsmarktbeobachtung (WOM)
Wir bieten aufeinander abgestimmte Dienstleistungen zur Marktbeobachtung und beraten Sie zu allen Fragen zu den niedersächsischen Wohnungmärkten.
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