Auf einen Blick
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder Freiberufler Ihre Exportorientierung steigern wollen, können Sie über internationale Leitmessen im Inland und Ausland Ihre Absatzmärkte erweitern. Mithilfe der Messeförderung Gemeinschaftsstände können Sie die Kosten und Risiken einer solchen Messebeteiligung reduzieren und so betriebsgrößenspezifische Nachteile ausgleichen.
- Teilnahme an Messen auf Gemeinschaftsständen
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss bei Messebeteiligung bis zu 15.000 Euro
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Organisation und Betrieb von Gemeinschaftsständen des Landes Niedersachsen mit mindestens zehn niedersächsischen Unternehmen
- Teilnahme an Messen auf Gemeinschaftsständen anderer Anbieterinnen und Anbieter, soweit diese nicht von oder im Auftrag der öffentlichen Hand organisiert werden
- Für 2026 sind zurzeit vom Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW) folgende Messen und Schwerpunktthemen zum Antragsverfahren vorgesehen:
- Hannover-Messe 2026 vom 20.04. bis zum 24.04.2026
-Stand "Digitalisierung"
-Stand Energie/Industrial Supply - Internationale Zuliefererbörse (IZB) vom 27.10. bis zum 29.10.2026
- Hannover-Messe 2026 vom 20.04. bis zum 24.04.2026
Wen fördern wir
- Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
- Freiberufler
Unsere Förderleistungen
- Messebeteiligungen Gemeinschaftsstand Inland: maximal 80% der förderfähigen Ausgaben für ein KMU, höchstens 13.500 Euro bzw. bei neugegründeten KMU bis zu 90 %, höchstens 15.000 Euro
- Bei der Teilnahme an einem Gemeinschaftsstand des MW im Ausland beträgt die Förderung bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 5.000 Euro bei Messen innerhalb der EU und 8.000 Euro bei Messen in den übrigen Ländern.
Für Organisatoren/Organisatorinnen:
- Förderfähig sind alle für die Organisation und den Betrieb des Standes notwendigen Ausgaben
Für Teilnehmende:
- Für Messebeteiligungen auf Gemeinschaftsständen im In- und Ausland können Teilnehmende die Förderung insgesamt zwei Mal in Anspruch nehmen
- Die Organisatorin und der Organisator ist verpflichtet, die Ausstellerinnen und Aussteller zu beraten und zu betreuen. Dies gilt für die Dauer der Messe, als auch für Vor- und Nachbereitungsphasen.
Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Gut zu wissen
AUMA Verband der deutschen Messewirtschaft - Katalog für förderfähige Messen