Maßnahmen und Projekte des Landesprogramms für Demokratie, Menschenrechten und gegen Rassismus

Auf einen Blick

Die Förderung dient dazu, wirkungszentrierte Modellprojekte und Maßnahmen in der Entwicklung und Umsetzung zu fördern, die einen nachweislichen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Landesprogramms für Demokratie und Menschenrechte leisten können.

Die Förderung dient der qualitativen Optimierung niedersächsischer Projekte und Aktivitäten zur Prävention des politisch motivierten Extremismus und zur Stärkung freiheitlich-demokratischer und menschenrechtsorientierter Einstellungen und Handlungen auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse.

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 100%

Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Ausschließlich in gesonderten Förderaufrufen beschriebene Fördermaßnahmen unterschiedlicher inhaltlicher Schwerpunktsetzungen. Diese werden auf Grundlage der Analyse der Erkenntnisse der wissenschaftlichen Begleitung des Landesprogramms für Demokratie und Menschenrechte in unregelmäßigen Abständen ausgeschrieben
  • Personal- und Sachausgaben sind zuwendungsfähig, soweit sie durch das Projekt zusätzlich entstehen
  • Personalausgaben: eigenes Personal, Honorarpersonal und Ehrenamtliche
  • Sachausgaben: Raumkosten, Ausgaben für notwendige Büroausstattung, deren Unterhaltung sowie die Ausstattung eines Büroarbeitsplatzes mit Informations- und Kommunikationstechnologie, Reisekosten, weitere Sachausgaben wie Ausgaben für Fortbildungen, Öffentlichkeitsarbeit und Büromaterial

Wen fördern wir

  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

Unsere Förderleistungen

Unsere Angebote:

  • Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt. Die jeweilis verfügbare Fördersumme wird in den Ausschreibungen benannt

Unsere Bedingungen:

  • Zuwendungsempfangende, die ihren Sitz nicht in Niedersachsen haben, müssen nachweisen, dass sich ihr Tätigkeitsschwerpunkt und das zu fördernde Projekt auf Niedersachsen beziehen
  • Die Laufzeit eines Projektes kann bis zu 3 aufeinanderfolgende Kalenderjahre betragen

So läuft der Antrag

Bitte nehmen Sie vor Antragstellung die inhaltliche Beratung durch den Landespräventionsrat im Niedersächsischen Justizministerium in Anspruch.
Bitte wenden Sie sich für die inhaltliche Beratung und Begleitung an:
Thomas Müller
Telefon: 0511-120-8723
E-Mail: thomas.mueller@mj.niedersachsen.de
www.mj.niedersachsen.de
Die Antragstellung erfolgt postalisch. Das Antragsformular und alle weiteren Unterlagen finden Sie auf unserer Webseite im Downloadbereich der Förderprogrammseite.

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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