Auf einen Blick
Die Förderung dient dazu, wirkungszentrierte Modellprojekte und Maßnahmen in der Entwicklung und Umsetzung zu fördern, die einen nachweislichen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Landesprogramms für Demokratie und Menschenrechte leisten können.
Die Förderung dient der qualitativen Optimierung niedersächsischer Projekte und Aktivitäten zur Prävention des politisch motivierten Extremismus und zur Stärkung freiheitlich-demokratischer und menschenrechtsorientierter Einstellungen und Handlungen auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse.
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 100%
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Ausschließlich in gesonderten Förderaufrufen beschriebene Fördermaßnahmen unterschiedlicher inhaltlicher Schwerpunktsetzungen. Diese werden auf Grundlage der Analyse der Erkenntnisse der wissenschaftlichen Begleitung des Landesprogramms für Demokratie und Menschenrechte in unregelmäßigen Abständen ausgeschrieben
- Personal- und Sachausgaben sind zuwendungsfähig, soweit sie durch das Projekt zusätzlich entstehen
- Personalausgaben: eigenes Personal, Honorarpersonal und Ehrenamtliche
- Sachausgaben: Raumkosten, Ausgaben für notwendige Büroausstattung, deren Unterhaltung sowie die Ausstattung eines Büroarbeitsplatzes mit Informations- und Kommunikationstechnologie, Reisekosten, weitere Sachausgaben wie Ausgaben für Fortbildungen, Öffentlichkeitsarbeit und Büromaterial
Wen fördern wir
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Unsere Förderleistungen
Unsere Angebote:
- Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt. Die jeweilis verfügbare Fördersumme wird in den Ausschreibungen benannt
Unsere Bedingungen:
- Zuwendungsempfangende, die ihren Sitz nicht in Niedersachsen haben, müssen nachweisen, dass sich ihr Tätigkeitsschwerpunkt und das zu fördernde Projekt auf Niedersachsen beziehen
- Die Laufzeit eines Projektes kann bis zu 3 aufeinanderfolgende Kalenderjahre betragen