Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne

Hinweis zur Antragstellung

Den Antrag auf Aufnahme von Städtebauförderungsmitteln finden Sie auf der Webseite des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.

Auf einen Blick

Über diese Programmkomponente der Städtebauförderung wird die Durchführung von städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen in Städten und Gemeinden unterstützt. Ziel ist die Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und der Erhalt von Stadt- und Ortszentren, historischen Altstädten, Stadtteilzentren und Zentren in Ortsteilen.
Mit Hilfe der Städtebauförderung soll die Entwicklung attraktiver und identitätsstiftender Standorte für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur ermöglicht werden.

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Weitere Vorbereitung der Gesamtmaßnahme einschließlich der Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
  • Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze)
  • Instandsetzung und Modernisierung von erhaltenswerten Gebäuden
  • Bau- und Ordnungsmaßnahmen die der o. g. Zielsetzung dienen
  • Nicht-investive Maßnahmen wie z. B. Citymanagement und die Beteili-gung von Nutzungsberechtigten und von anderen Beauftragten im Sinne von § 138 BauGB sowie von Immobilien- und Standortgemeinschaften, wenn sie der Investitionsvorbereitung und -begleitung dienen
  • Leistungen Beauftragter

Wen fördern wir

Städte und Gemeinden in Niedersachsen

Unsere Förderleistungen

  • Zuschuss aus Mitteln des Landes und des Bundes
  • Förderung maximal zwei Drittel der durch Einnahmen nicht gedeckten förderfähigen Ausgaben
  • Bei Gemeinden in besonderer Haushaltslage Aufstockung der Förderung möglich
  • Maßnahmen des Klimaschutzes und zur Anpassung an den Klimawandel

Die Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Bitte wenden Sie sich vor der Antragstellung zur Aufnahme in das Programm an die Ämter für regionale Landesentwicklung, um sich persönlich und individuell beraten zu lassen. Das Antragsformular zur Aufnahme in dieses Programm finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.

Erstberatung/Anmeldung

Nach einem Auswahlverfahren durch die Programmbehörde folgt das Antragsverfahren auf Gewährung von Fördermitteln durch die Bewilligungsstelle.

  • Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser:
    Frau Pieczyk
    Tel.: 05121 6970-126
    Frau Wegner
    Tel.: 05121 6970-125
    Frau Franzke
    Tel.: 05121 6970-124
  • Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig:
    Herr Schroeder
    Tel.: 0531 484-1042
    Frau Schwoon-Stein
    Tel.: 0531 484-1047
  • Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg:
    Frau Kellermann
    Tel.: 04131 15-1322
    Frau Gutt
    Tel.: 04131 15-1329
  • Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems:
    Frau van Dyk
    Tel.: 0441 9215-461

Antragstellung bei der NBank

Den Antrag finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz . Bitte nehmen Sie sich Zeit und füllen den Antrag sorgfältig aus.

  • Antrag auf Bewilligung von Städtebauförderungsmitteln (Anlage 12 R-StBauF)

Beantragen Sie Ihre Förderung

Bitte senden Sie die vollständigen und unterschriebenen Antragsunterlagen postalisch an:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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