Den Antrag auf Aufnahme von Städtebauförderungsmitteln finden Sie auf der Webseite des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.
Hinweis zur Antragstellung
Auf einen Blick
Über diese Programmkomponente der Städtebauförderung wird die Durchführung von städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen in Städten und Gemeinden unterstützt. Ziel ist die Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und der Erhalt von Stadt- und Ortszentren, historischen Altstädten, Stadtteilzentren und Zentren in Ortsteilen.
Mit Hilfe der Städtebauförderung soll die Entwicklung attraktiver und identitätsstiftender Standorte für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur ermöglicht werden.
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Weitere Vorbereitung der Gesamtmaßnahme einschließlich der Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
- Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze)
- Instandsetzung und Modernisierung von erhaltenswerten Gebäuden
- Bau- und Ordnungsmaßnahmen die der o. g. Zielsetzung dienen
- Nicht-investive Maßnahmen wie z. B. Citymanagement und die Beteili-gung von Nutzungsberechtigten und von anderen Beauftragten im Sinne von § 138 BauGB sowie von Immobilien- und Standortgemeinschaften, wenn sie der Investitionsvorbereitung und -begleitung dienen
- Leistungen Beauftragter
Wen fördern wir
Städte und Gemeinden in Niedersachsen
Unsere Förderleistungen
- Zuschuss aus Mitteln des Landes und des Bundes
- Förderung maximal zwei Drittel der durch Einnahmen nicht gedeckten förderfähigen Ausgaben
- Bei Gemeinden in besonderer Haushaltslage Aufstockung der Förderung möglich
- Maßnahmen des Klimaschutzes und zur Anpassung an den Klimawandel
Die Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.