Auf einen Blick
Zur Sicherung von Darlehen an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bietet Ihnen das Land Niedersachsen die Landesbürgschaft WEG an.
- 80% des Darlehensbetrages von max. 25.000 Euro je Wohneinheit; max. 20.000 Euro Bürgschaftsbetrag je Wohneinheit.
- Kosten einmalig: 2% des verbürgten Darlehens.
- Kosten jährlich: 0,2% auf das Restkapital des verbürgten Darlehens.
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Bürgschaften für Darlehen zur energetischen und/oder altersgerechten Modernisierung von Wohnraum
Wen fördern wir
Wohnungseigentümergemeinschaften vertreten durch ihren vertraglich beauftragten Hausverwalter
Unsere Förderleistungen
- Es werden nur Bürgschaften von mindestens 5.000 Euro übernommen
- 80% des Darlehensbetrages von max. 25.000 Euro je Wohneinheit; max. 20.000 Euro Bürgschaftsbetrag je Wohneinheit
Weitere Konditionen und Bedingungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.