Kommunale Starkregenvorsorgekonzepte

Hinweis

Vor Projektplanung könnte eine fachliche Beratung durch den NLWKN empfehlenswert sein.
Für fachtechnische Fragen steht Ihnen der NLWKN unter der E-Mail-Adresse HWK@nlwkn.niedersachsen.de zur Verfügung

Antragsstichtag ist der 29. August 2025. Bis dahin muss der Antrag postalisch bei der NBank vorliegen.

Auf einen Blick

Das Programm fördert Konzepte zur kommunalen Starkregenvorsorge

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bei finanzschwachen Kommunen werden bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt
  • Die maximale Höhe der Zuwendung beträgt 150.000 Euro
  • Eine Pauschale für die Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von 20% bezogen auf die Ausgaben der Konzepterstellung

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Erstellung kommunaler Starkregenvorsorgekonzepten auf Basis von Starkregengefahrenkarten für bis zu drei Niederschlagsszenarien
  • Mindestens ein Ereignis mit Starkregenindex 5 und mindestens ein Ereignis mit Starkregenindex 7 oder größer
  • Grundlage für die kommunalen Starkregenvorsorgekonzepte ist der Leitfaden „Kommunale Starkregenvorsorge in Niedersachsen“ (Quelle:https://www.uan.de/projekte/starkregen)
  • Die Konzepte müssen extern erstellt und begleitet werden

Das fördern wir nicht

  • Vorhaben außerhalb Niedersachsens
  • Bauliche Maßnahmen
  • Maßnahmen, die bereits eine Förderung nach anderen Förderprogrammenerhalten (Verbot der Doppelfinanzierung)
  • Maßnahmen, zu denen eine rechtliche Verpflichtung besteht, z. B. verbindlichfestgesetzte Kompensationsmaßnahmen
  • Die Kanalnetzmodellerstellung, auch nicht bei einer gekoppelten 2D-Modellierung
  • Generalentwässerungsplanungen beziehungsweise Kanalnetzdimensionierungen
  • Personalausgaben

Wen fördern wir

  • Kommunen
  • Wasser- und Bodenverbände
  • Kommunale nicht wirtschaftlich tätige Unternehmen
  • Zusammenschlüsse der vorgenannten Zuwendungsempfänger

Unsere Förderleistungen

Unsere Angebote:

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bei finanzschwachen Kommunen werden bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt
  • Eine Pauschale für die Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von 20% bezogen auf die Ausgaben der Konzepterstellung
  • Bei interkommunalen und körperschaftsübergreifenden Projekten maximal 80 % und bei finanzschwachen Kommunen maximal 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens jedoch 400.000 EUR

Unsere Bedingungen:

  • Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt
  • Die maximale Höhe der Zuwendung beträgt 150.000 Euro
  • Förderanträge müssen eine Mindestpunktzahl von 18 Punkten erreichen
  • Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden

So läuft der Antrag

Gern können Sie sich vor Antragsstellung mit dem NLWKN in Verbindung setzen. Für fachtechnische Fragen steht Ihnen der NLWKN unter der E-Mail-Adresse: HWK@nlwkn.niedersachsen.de zur Verfügung.

Den Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Projekts über unser neuesKundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt. Dem Hinweisblatt „Einzureichende Unterlagen“ können Sie die für die Antragstellung notwendigen Unterlagen entnehmen.

Bitte senden Sie den vollständigen und unterschriebenen Antrag postalisch an:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

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