InnoGrowth Niedersachsen

Auf einen Blick

Sie möchten als Intermediär einem Unternehmen Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Mittel anbieten? Ihr Zielunternehmen ist ein Start-up und/oder ein kleines wachstumsorientiertes mittelständisches Unternehmen mit einem innovativen (z.B. ökologischen, digitalen oder sozialen) Geschäftsmodell? Dann ist diese Förderung genau das Richtige für Sie.

  • Beteiligungskapital / Wandeldarlehen über Intermediäre
  • KfW übernimmt bis zu 60 Prozent des Gesamtvolumens (mit voller Haftungsfreistellung), NBank/Land Niedersachsen tragen 10 Prozent bei (ebenfalls mit voller Haftungsfreistellung)

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Die NBank leitet Fördermittel des Landes Niedersachsen und der KfW an geeignete Intermediäre weiter, die diese Mittel anschließend an die förderfähigen Unternehmen (Endbegünstigte) weitergeben

Das fördern wir

Förderfähige Endbegünstigte/Beteiligungsnehmende:

  • Start-ups und kleine, wachstumsorientierte mittelständische Unternehmen (bis 75 Mio. Euro Gruppenumsatz) mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
  • innovatives (z.B. ökologisches, digitales oder soziales) Geschäftsmodell

Förderfähige Maßnahmen:

  • Finanzierungen von Betriebsmitteln
  • Investitionen inklusive Akquisitionen
  • allgemeine Unternehmensfinanzierungen für Unternehmen mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Niedersachsen
  • wachstumsfördernde und bilanzstärkende Maßnahmen, vor allem zur Stärkung der Eigenkapital-Ausstattung und zur Liquiditätssicherung

Das fördern wir nicht

  • Endkundenfinanzierungen an Unternehmen in Schwierigkeiten (gemäß Art. 2 Nr. 18 AGVO)
  • Schattenbanken sowie Fonds, die neu gegründet oder die selbst in Schwierigkeiten sind. Diese werden nicht als Intermediäre akkreditiert

Wen fördern wir

  • Intermediäre (etablierte Beteiligungsgesellschaften oder als juristische Person auftretende sonstige private Investoren, z.B. Business Angels, Family Offices oder Ähnliche), die Beteiligungskapital oder Wandeldarlehen an Start-ups oder an wachstumsorientierte, innovative mittelständische Unternehmen vergeben (Endkunden).
  • Beteiligungsgesellschaften von Business Angels können als Intermediär akkreditiert werden, wenn diese mindestens 3 Jahre Erfahrung nachweisen können und
    diese mindestens 3 Beteilungen halten oder / gehalten haben.

Unsere Förderleistungen

Unsere Angebote:

  • Beteiligungskapital / Wandeldarlehen über Intermediäre
  • Darlehen mit Haftungsfreistellung der KfW in Höhe von bis zu 60 Prozent des Volumens der Endkundenfinanzierung. Kombiniert mit Darlehen mit Haftungsfreistellung des Landes Niedersachsen in Höhe von 10 Prozent des Volumens der Endkundenfinanzierung.

    Zusammenstellung der Finanzierung:
    - KfW: bis zu 60 Prozent des Gesamtfinanzierungsvolumens der Endkundenfinanzierung (mit voller Haftungsfreistellung)
    - NBank/Land Niedersachsen: 10 Prozent des Gesamtfinanzierungsvolumens (inkl. 10 Prozent Haftungsanteil)
    - Intermediär: restliche Finanzierungs- und Haftungsanteil i.H.v. mindestens 30 Prozent (inkl. Haftung)

Unsere Bedingungen:

  • Alle Endkundenfinanzierungen müssen den geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Standards in Deutschland entsprechen.
  • Kombinationsmöglichkeiten: Die Finanzierung kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden.
  • Voraussetzung: Gesamtsumme aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen darf die tatsächlichen Aufwendungen nicht übersteigen.

Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Eine Antragstellung ist nach der Akkreditierung an igniedersachsen@nbank.de möglich.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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