Infrastrukturmaßnahmen und Ausbaggerungen in Seehäfen (ausgelaufen)

Auf einen Blick

Wenn Sie, vorzugsweise als Gemeinde oder Gemeindeverband, eine Infrastrukturmaßnahme oder Ausbaggerung in einem Seehafen im GRW-Zielgebiet durchführen wollen, können Sie einen Zuschuss beantragen. Die Förderung zielt darauf ab, die Leistungsfähigkeit der Seehäfen zu erhöhen sowie bedarfsgerechte und wachstumsfördernde Rahmenbedingungen für KMU zu gewährleisten.

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Bemessung des Zuschusses nach der Wirtschaftlichkeitslücke
  • Auszahlung nach dem Ausgabenerstattungsprinzip

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Infrastrukturen und Einrichtungen in Häfen, mit deren Hilfe verkehrsbezogene Hafendienste erbracht werden (z.B. Liegeplätze zum Festmachen von Schiffen, Kaimauern, Molen, Schwimmpontons in Tidegebieten, Hafenbecken,
  • Aufschüttungen und Maßnahmen zur Landgewinnung, Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe sowie Infrastrukturen für das Sammeln von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen)
  • Infrastrukturen, die erforderlich sind, um den Zugang der Nutzer bzw. die Einfahrt der Nutzer in einen Hafen von Land, See und von Flüssen zu gewährleisten (z.B. Straßen, Schienen, Kanäle und Schleusen)
  • Ausbaggerungen von Wasserwegen, um den Zugang zum und im Hafen zu gewährleisten

Wen fördern wir

  • Vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände oder Kooperationen von diesen
  • Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen
  • Juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind
  • Förderung ausschließlich in Zielgebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) mit entsprechenden Hafenstandorten, bestehend aus den Landkreisen Aurich, Cuxhaven, Friesland, Leer, Oldenburg, Wittmund und den kreisfreien Städten Emden, Oldenburg und Wilhelmshaven

Unsere Förderleistungen

Bedingungen

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Bemessung des Zuschusses nach der Wirtschaftlichkeitslücke
  • Auszahlung nach dem Ausgabenerstattungsprinzip

Voraussetzungen

  • Rechtzeitige Antragstellung
    Anträge müssen vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben bei der NBank gestellt werden.
  • Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Hafens
    Die Leistungsfähigkeit des Hafens muss durch das Projekt erhöht werden.
  • Qualität des Projekts
    Neben den grundsätzlichen Voraussetzungen zur Förderfähigkeit eines Projekts, gibt es auch qualitative Kriterien zur Beurteilung der Förderwürdigkeit. Jedes Projekt wird anhand dieser Kriterien beurteilt. Die Erfüllung dieser Kriterien ist mitentscheidend für eine mögliche Förderung. Die Qualitätskriterien finden Sie in den Fördergrundsätzen.
  • Nachweise
    Es sind mehrere Nachweise zu erbringen, z.B. zur gesicherten Finanzierung und zu den (planungs)rechtlichen Voraussetzungen.
  • Weitere Voraussetzungen
    Die zuvor aufgelisteten Punkte sind nicht abschließend. Im Rahmen der Antragsberatung werden individuelle Voraussetzungen für das jeweilige Projekt besprochen.

So läuft der Antrag

Den Antrag auf Förderung von Infrastrukturmaßnahmen und Ausbaggerung in Seehäfen stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bei der NBank. Andernfalls ist eine Förderung ausgeschlossen.

Persönliche Beratung

Bitte lassen Sie sich vor der Antragstellung persönlich beraten. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.

Antragsformular herunterladen und ausfüllen

Bitte nehmen Sie sich Zeit und füllen das Antragsformular sorgfältig aus:

  • Antrag auf Förderung von Infrastrukturmaßnahmen und Ausbaggerung in Seehäfen

Zusätzlich benötigte Antragsunterlagen

Je nach Projekt und Antragsteller sind dem Antragsformular weitere Dokumente beizufügen. Im Rahmen unserer Antragsberatung besprechen wir gerne mit Ihnen, welche Antragsunterlagen wir von Ihnen benötigen.

Beantragen Sie Ihre Förderung

Bitte senden Sie die vollständigen und unterschriebenen Antragsunterlagen postalisch an:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

Gut zu wissen

Vergaberecht
Wichtige Informationen und Hinweise zum Vergaberecht finden Sie hier.

Downloads

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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