Auf einen Blick
Wenn Sie, vorzugsweise als Gemeinde oder Gemeindeverband, eine Infrastrukturmaßnahme oder Ausbaggerung in einem Seehafen im GRW-Zielgebiet durchführen wollen, können Sie einen Zuschuss beantragen. Die Förderung zielt darauf ab, die Leistungsfähigkeit der Seehäfen zu erhöhen sowie bedarfsgerechte und wachstumsfördernde Rahmenbedingungen für KMU zu gewährleisten.
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Bemessung des Zuschusses nach der Wirtschaftlichkeitslücke
- Auszahlung nach dem Ausgabenerstattungsprinzip
Was fördern wir
Das fördern wir
- Infrastrukturen und Einrichtungen in Häfen, mit deren Hilfe verkehrsbezogene Hafendienste erbracht werden (z.B. Liegeplätze zum Festmachen von Schiffen, Kaimauern, Molen, Schwimmpontons in Tidegebieten, Hafenbecken,
- Aufschüttungen und Maßnahmen zur Landgewinnung, Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe sowie Infrastrukturen für das Sammeln von Schiffsabfällen und Ladungsrückständen)
- Infrastrukturen, die erforderlich sind, um den Zugang der Nutzer bzw. die Einfahrt der Nutzer in einen Hafen von Land, See und von Flüssen zu gewährleisten (z.B. Straßen, Schienen, Kanäle und Schleusen)
- Ausbaggerungen von Wasserwegen, um den Zugang zum und im Hafen zu gewährleisten
Wen fördern wir
- Vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände oder Kooperationen von diesen
- Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen
- Juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind
- Förderung ausschließlich in Zielgebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) mit entsprechenden Hafenstandorten, bestehend aus den Landkreisen Aurich, Cuxhaven, Friesland, Leer, Oldenburg, Wittmund und den kreisfreien Städten Emden, Oldenburg und Wilhelmshaven
Unsere Förderleistungen
Bedingungen
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Bemessung des Zuschusses nach der Wirtschaftlichkeitslücke
- Auszahlung nach dem Ausgabenerstattungsprinzip
Voraussetzungen
- Rechtzeitige Antragstellung
Anträge müssen vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben bei der NBank gestellt werden. - Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Hafens
Die Leistungsfähigkeit des Hafens muss durch das Projekt erhöht werden. - Qualität des Projekts
Neben den grundsätzlichen Voraussetzungen zur Förderfähigkeit eines Projekts, gibt es auch qualitative Kriterien zur Beurteilung der Förderwürdigkeit. Jedes Projekt wird anhand dieser Kriterien beurteilt. Die Erfüllung dieser Kriterien ist mitentscheidend für eine mögliche Förderung. Die Qualitätskriterien finden Sie in den Fördergrundsätzen. - Nachweise
Es sind mehrere Nachweise zu erbringen, z.B. zur gesicherten Finanzierung und zu den (planungs)rechtlichen Voraussetzungen. - Weitere Voraussetzungen
Die zuvor aufgelisteten Punkte sind nicht abschließend. Im Rahmen der Antragsberatung werden individuelle Voraussetzungen für das jeweilige Projekt besprochen.
Gut zu wissen
Vergaberecht
Wichtige Informationen und Hinweise zum Vergaberecht finden Sie hier.