Hochwasserhilfe 2023 - Privathaushalte (ausgelaufen)

Wichtige Hinweise

Hinweise und Informationen zur Einreichung des Verwendungsnachweises oder einer Verlängerung des Bewilligungszeitraums stehen Ihnen auf dieser Förderprogrammseite unter dem Punkt "Häufige Fragen" zur Verfügung.

Auf einen Blick

Das Land Niedersachsen gewährt betroffenen Privathaushalten eine finanzielle Hilfe (zusätzliche Unterstützungsleistung) für die durch das Hochwasser im Dezember/Januar 2023/2024 entstandenen Schäden.

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Mitteln des Landes

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Finanzielle Hilfe wird bei folgenden Ausgaben geleistet:

Das fördern wir

  • Instandsetzung von durch das Hochwasser beschädigten Wohngebäuden einschließlich denkmalgerechter Wiederinstandsetzung
  • Neuerrichtung oder Erwerb von gleichartigen Wohngebäuden als Ersatz für zerstörte Wohngebäude
  • Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen der Schadensbeseitigung in begründeten Fällen
  • Schadensbeseitigung bei privaten Brücken
  • Ausgaben für Abriss- und Aufräumarbeiten im Zusammenhang mit den vorgenannten Punkten
  • Reparatur und Wiederbeschaffung von beschädigten/zerstörten Hausratgegenständen

Das fördern wir nicht

  • Eigenleistungen zur Schadensbeseitigung sind nicht förderfähig

Wen fördern wir

  • Eigentümerinnen und Eigentümern von selbst genutzten und nicht gewerblich vermieteten Wohngebäuden
  • Private Mietende

Unsere Förderleistungen

Unsere Angebote:

  • Förderung aufgrund eines Gutachtens (80 %-Förderung) oder als Pauschale bei Gebäudeschäden
  • Förderung als Pauschale für Hausratschäden

Unsere Bedingungen:

  • Mindestschadenssumme 1.000 Euro
  • Antragsberechtigung im gesamten niedersächsischen Landesgebiet unter der Voraussetzung, dass Nachweise über die Hochwasserbedingtheit des Schadens erbracht werden
  • Versicherungsschutz bestand nicht, wird aber für die Zukunft nachgewiesen

Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Unter den Downloads finden Sie die Anlage zum Antrag, den Erhebungsbogen. Nachdem Sie diesen vollständig ausgefüllt haben, stellen Sie über das Kundenportal einen Antrag. Im Laufe der Antragstellung ist der Erhebungsbogen als Pflichtdokument hochzuladen und samt des Online-Antrags und weiterer Unterlagen abzusenden.

Häufige Fragen

Erstellung Verwendungsnachweis

Sofern laut Ihrem Bewilligungsbescheid ein Verwendungsnachweis vorzulegen ist, nutzen Sie bitte die zwei digital auszufüllenden Dokumente, die unten verlinkt sind oder im Downloadbereich zur Verfügung stehen:

  • Sachbericht (PDF): Beschreibung der Umsetzung der Maßnahme sowie möglicher Abweichungen vom ursprünglichen Vorhaben oder Gutachten.
  • Zahlenmäßiger Nachweis (Excel): Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben. Falls sowohl Hausrat- als auch Gebäudeschäden vorliegen, müssen die Ausgaben getrennt ausgewiesen werden. Rechnungsbeträge sind brutto anzugeben, wobei Rabatte, Skonti und nicht förderfähige Ausgaben herauszurechnen sind.

Wichtige Hinweise:
Rechnungen und Kontoüberweisungsbelege sind bis zum 31.12.2030 aufzubewahren und auf Verlangen der Bewilligungsbehörde vorzulegen. Der vollständige Verwendungsnachweis ist postalisch und unterschrieben bei der NBank einzureichen.

Einreichung an: NBank Günther-Wagner-Allee 12 – 16 30177 Hannover

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihre zuständige Ansprechperson.

Verlängerung des Bewilligungszeitraums

Wenn Sie eine Verlängerung ihres Bewilligungszeitraums benötigen, stellen Sie bitte einen formlosen Antrag auf Verlängerung. In diesem Schreiben stellen Sie bitte kurz dar, aus welchen Gründen eine Verlängerung erforderlich ist und bis wann sie diese benötigen. Diesen Antrag schicken Sie bitte unterschrieben und postalisch an:

NBank Günther-Wagner-Allee 12 – 16 30177 Hannover

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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