Hinweise und Informationen zur Einreichung des Verwendungsnachweises oder einer Verlängerung des Bewilligungszeitraums stehen Ihnen auf dieser Förderprogrammseite unter dem Punkt "Häufige Fragen" zur Verfügung.
Wichtige Hinweise
Auf einen Blick
Das Land Niedersachsen gewährt betroffenen Privathaushalten eine finanzielle Hilfe (zusätzliche Unterstützungsleistung) für die durch das Hochwasser im Dezember/Januar 2023/2024 entstandenen Schäden.
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Mitteln des Landes
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Finanzielle Hilfe wird bei folgenden Ausgaben geleistet:
Das fördern wir
- Instandsetzung von durch das Hochwasser beschädigten Wohngebäuden einschließlich denkmalgerechter Wiederinstandsetzung
- Neuerrichtung oder Erwerb von gleichartigen Wohngebäuden als Ersatz für zerstörte Wohngebäude
- Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen der Schadensbeseitigung in begründeten Fällen
- Schadensbeseitigung bei privaten Brücken
- Ausgaben für Abriss- und Aufräumarbeiten im Zusammenhang mit den vorgenannten Punkten
- Reparatur und Wiederbeschaffung von beschädigten/zerstörten Hausratgegenständen
Das fördern wir nicht
- Eigenleistungen zur Schadensbeseitigung sind nicht förderfähig
Wen fördern wir
- Eigentümerinnen und Eigentümern von selbst genutzten und nicht gewerblich vermieteten Wohngebäuden
- Private Mietende
Unsere Förderleistungen
Unsere Angebote:
- Förderung aufgrund eines Gutachtens (80 %-Förderung) oder als Pauschale bei Gebäudeschäden
- Förderung als Pauschale für Hausratschäden
Unsere Bedingungen:
- Mindestschadenssumme 1.000 Euro
- Antragsberechtigung im gesamten niedersächsischen Landesgebiet unter der Voraussetzung, dass Nachweise über die Hochwasserbedingtheit des Schadens erbracht werden
- Versicherungsschutz bestand nicht, wird aber für die Zukunft nachgewiesen
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.