Eine Antragstellung in diesem Förderprogramm ist nicht mehr möglich. Die Fördermittel in dieser Richtlinie sind vollständig gebunden.
Hinweis
Auf einen Blick
Regionale und lokale Energieagenturen leisten einen Beitrag zur Reduzierung der CO₂-Emmissionen durch Verbesserung der Energieeffizienz. Über eine qualifizierte unabhängige Beratung werden die energetische Sanierungsrate von privat genutzten Gebäuden und der Einsatz erneuerbarer Energien, insbesondere zur Wärmebereitstellung, gesteigert. Die Gründung oder Erweiterung von regionalen und lokalen Energieagenturen wird mit diesem Zuschuss unterstützt.
- Neugründung von Energieagenturen, Übertragung von Aufgaben an bestehende Institutionen oder Erweiterung des Wirkungskreises von bereits bestehenden Energieagenturen
- Neugründung: mindestens eine Personalstelle und 50.000 Euro Sachmittel pro Jahr
- Erweiterung: mindestens eine halbe Personalstelle und 25.000 Euro Sachmittel pro Jahr
- Zuschuss in Höhe von 150.000 Euro
- Förderung über drei Jahre
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Neugründung dauerhaft tätiger Institutionen, die keinen Teil einer öffentlichen Verwaltung darstellen
- Übertragung von Aufgaben an eine bereits bestehende regionale Energieagentur als neue Daueraufgabe
- Erweiterung des Wirkungskreises einer bereits existierenden regionalen Energieagentur durch die Einrichtung einer neuen lokalen Energieagentur
Wen fördern wir
- Kommunale Gebietskörperschaften, Verbände, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
Unsere Förderleistungen
- 150.000 Euro Zuschuss
- Die Institution kann mit bis zu 150.000 Euro in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses über maximal drei Jahre gefördert werden.
- Förderfähig sind Personalausgaben und Ausgaben für Sachmittel und Öffentlichkeitsarbeit.
- Die Finanzierung der Einrichtung ist über den Zeitraum der Förderung und anschließend mindestens drei Jahre durch die Träger aus eigenen Mitteln zu sichern.
- Die Gründung der Energieagentur muss anhand von Beschlüssen oder verbindlichen Finanzierungszusagen nachgewiesen werden.
- Die Träger müssen für eine Grundausstattung an Personal sowie an Sachmitteln für Ausstattung und Öffentlichkeitsarbeit sorgen, die eine kontinuierliche Beratungs- und Informationsarbeit sicherstellen.
- Bei Neugründungen: Die Untergrenze liegt bei einer Personalstelle (gehobener Dienst) und etwa 50.000 Euro für Sachmittel und Öffentlichkeitsarbeit pro Jahr.
- Bei Erweiterungen: Die Untergrenze liegt bei einer halben Personalstelle (gehobener Dienst) und etwa 25.000 Euro für Sachmittel und Öffentlichkeitsarbeit pro Jahr.