Förderung von Startup-Zentren

Hinweis

Für dieses Förderprogramm ist leider keine Antragstellung mehr möglich.

Auf einen Blick

Sie möchten ein Startup-Zentrum gründen oder erweitern und damit Startups durch Coaching und Intensivbetreuung in der Gründungs- und Seedphase unterstützen? Die Förderung trägt dazu bei, dass Startups in der Frühphase eine bessere Unterstützung erhalten und Gründungen nachhaltig erfolgreich sind.

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Unterstützung von Start-ups durch einen individuellen Coaching- und Qualifizierungsprozess
  • Intensivbetreuung im Gründungsprozess bzw. in der Seed-Phase
  • Räumlichkeiten (Miete ohne Nebenkosten) für die Errichtungen bzw. den Ausbau von Startup-Zentren
  • Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
  • Ausgaben für Büroausstattung und Reisekosten, Mindestbetrag je Beleg 50,00 EUR
  • Für Reisekosten gelten die Sätze des Reisekostenrechts.

Das fördern wir nicht

  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, für die eine Förderung aus EFRE-Mitteln anderer Landesprogramme oder aus anderen Mitteln der EU, insbesondere des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), des Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) oder des Europäischen Meeres-und Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF), Mitteln des Bundes oder des Landes Niedersachsen erfolgt sowie Unternehmen in Schwierigkeiten.
  • Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der De-Minimis-Verordnung (max. 200.000 EUR pro Unternehmen in drei Steuerjahren). Begünstigte sind hierbei die Letztempfängerinnen und Letztempfänger (Startups). Nicht vollständig von den Startup-Zentren (Erstempfänger) an die Startups weitergereichte Vorteile aus der Förderung sind nicht förderfähig.

Wen fördern wir

  • Juristische und natürliche Personen, die Träger eines Startup-Zentrums sind oder werden wollen
  • Das Startup-Zentrum muss seinen Sitz in Niedersachsen haben.

Unsere Förderleistungen

Unser Angebot:

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben

Unsere Bedingungen:

  • Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt
  • Höchstfördersumme 100.000 Euro pro Jahr
  • Der Bewilligungszeitraum beträgt max. 3 Jahre
  • Die Auszahlung erfolgt nach dem Ausgabenerstattungsprinzip
  • Der Zuschuss muss zu 100 % an die Startups weitergeleitet werden

Weitere Konditionen und Bedingungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens schriftlich bei der NBank bis spätestens zum 02.01.2023.

Die Antragsunterlagen sowie die dazugehörigen Anlagen stehen auf unserer Internetseite im Downloadcenter für Sie zur Verfügung.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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