Förderung der Gemeinwohl-Ökonomie

Förderaufruf veröffentlicht!

Förderung der Gemeinwohl-Ökonomie: Anträge können vom 18.12.2025 bis 15.02.2026 bei der NBank eingereicht werden.

Zum Förderaufruf

Auf einen Blick

Wir möchten Sie dabei unterstützen, die Gemeinwohl-Ökonomie in Unternehmen und Kommunen zu stärken. Wenn Sie kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte in Niedersachsen oder niedersächsische Kommunen bei der Erstellung oder Weiterführung ihrer Gemeinwohl-Bilanzen unterstützen wollen, dann bietet die NBank mit diesem Förderprogramm einen Zuschuss aus Landesmitteln.

  • Finanzielle Unterstützung für die Erstellung von Gemeinwohl-Bilanzen (Voll- und Kompaktbilanzen sowie Wiederholungsaudits)
  • Förderung sozialer und ökologischer Aspekte in betrieblichen und kommunalen Prozessen – auch langfristig
  • Erleichterung der Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien durch geprüfte Gemeinwohl-Bilanzen
  • Verbesserte Zukunftsfähigkeit und gesellschaftliche Verantwortung für Unternehmen und Kommunen

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Wir unterstützen die Stärkung der Gemeinwohl-Ökonomie in KMU und niedersächsischen Kommunen

Das fördern wir

  • Ihre Beratungsleistungen zur Erstellung einer Gemeinwohl-Bilanz für die am Projekt beteiligten KMU sowie Kommunen

Das fördern wir nicht

  • Begleitung von KMU und Kommunen, von denen Sie abhängig sind
  • KMU und Kommunen, die eine Gemeinwohl-Bilanz erstellen wollen, sind nicht antragsberechtigt; das Zuwendungsverfahren wird über eine externe Beratung durchgeführt
  • Die Umsatzsteuer gehört nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben

Wen fördern wir

  • Juristische Personen des privaten Rechts
  • Angehörige freier Berufe

Unsere Förderleistungen

Unsere Angebote:

  • Die Förderung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, welche je KMU oder Kommune auf 10 000 EUR begrenzt sind. In der Folge kann die maximale Höhe des Zuschusses 5 000 EUR je KMU oder Kommune betragen

Unsere Bedingungen:

  • Die grundsätzliche Projektlaufzeit beträgt bis zu 18 Monate
  • Pro Projekt können max. 20 KMU oder Kommunen unterstützt werden
  • Bei Antragstellung sollen mindestens 10 KMU oder Kommunen vorgesehen sein
  • Nachweis Ihrer fachlichen und administrativen Qualifikation zur Prozessbegleitung bei der Erstellung von Gemeinwohl-Bilanzen (hierfür sind mindestens 3 Referenzen mit der Antragstellung vorzulegen)

Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Bitte stellen Sie den Antrag vor Beginn des Projekts.

Sie können den Antrag vom 18.12.2025 bis zum 15.02.2026 einreichen.

Bitte beachten Sie, es besteht kein Rechtanspruch auf die Gewährung der Zuwendung. Die Entscheidung über die Förderung trifft die NBank nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel

Schritt 1: Antragsformular

Das Antragsformular finden Sie hier und im Downloadbereich dieser Förderprogrammseite. Bitte verwenden Sie ausschließlich das Formular der NBank und füllen es vollständig und gewissenhaft aus.

Schritt 2: Zusätzlich benötigte Dokumente

Dem Antrag sind bitte folgende zusätzliche Dokumente beizufügen:

  • De-minimis-Erklärung (Vordruck der NBank)
  • Zertifizierung als Gemeinwohlberater/in
  • Darstellung Ihrer Überlegungen zur Akquise von KMU und Kommunen
  • Nachweis Ihrer fachlichen Expertise und Erfahrungen, der über die Mindestanforderung von drei Referenzen hinausgeht (Ausführungen zum Lebenslauf

Schritt 3: Beantragung der Förderung

Bitte senden Sie den unterschriebenen Antrag und alle erforderlichen Dokumente per Post an:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12-16
30177 Hannover

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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