Auf einen Blick
Mit diesem Programm sollen integrierte Quartierskonzepte entwickelt und umgesetzt werden. Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude und der Infrastruktur, insbesondere zur Wärmeversorgung. Integrative Quartierskonzepte zeigen unter Beachtung aller anderen relevanten städtebaulichen, denkmalpflegerischen, baukulturellen, wohnungswirtschaftlichen und sozialen Aspekte auf, welche technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale im Quartier bestehen. Sie erläutern auch, welche Maßnahmen zur kurz-, mittel- und langfristigen Reduzierung der CO2-Emission ergriffen werden können. Ein Quartier sind mehrere flächenmäßig zusammenhängende private und/oder öffentliche Gebäude. Dazu zählt auch die öffentliche Infrastruktur unterhalb der Stadtteilgröße, insbesondere in städtebaulichen Sanierungsgebieten und anderen Gebieten der Städtebauförderung.
- Förderung aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
- Ergänzende Förderung des Eigenanteils
- 20% Förderung der förderfähigen Ausgaben, maximal 10.000 Euro
- Bei Gemeinden in besonderer Haushaltslage Aufstockung der Förderung auf bis zu 30%, maximal 10.000 Euro, möglich
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Die Erstellung eines integrierten Konzepts auf Quartiersebene (Sach- und Personalkosten für fachkundige Dritte)
Wen fördern wir
- Kommunale Gebietskörperschaften in Niedersachsen
- Deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe
- Dritte über Weiterleitung:
... Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund
(z. B. Stadtwerke)
... Wohnungsunternehmen und -genossenschaften
... Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden, insbesondere
Eigentümerstandortgemeinschaften mit mindestens 5 natürlichen Personen als
Eigentümer (e.V. oder GbR)
Unsere Förderleistungen
- Ein förderfähiges Quartier im Sinne der genannten Beschreibung muss vorhanden sein
- Die Beantragung von Zuschüssen ist mit den beschlossenen städtischen Planungen und energetischen Entwicklungskonzepten vereinbar
- 20% Förderung der förderfähigen Ausgaben, maximal 10.000 Euro.
- Bei Gemeinden in besonderer Haushaltslage Aufstockung der Förderung auf bis zu 30%, maximal 10.000 Euro, möglich