Es stehen nur noch wenige Haushaltsmittel zur Verfügung!
Hinweis
Auf einen Blick
Sie möchten Funktechnologie für den Betrieb eines Campusnetzes bereitstellen und nutzen, um Prozess- und Organisationsinnovationen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen voranzutreiben? Dann ist diese Förderung genau richtig für Sie.
- Zuschuss bei Prozess- oder Organisationsinnovation bis zu 50% bei KMU und 15% der beihilfefähigen Ausgaben für große Unternehmen, höchstens jedoch 200.000 Euro als Anteilfinanzierung
- Zuschuss zu Forschungszwecken bis zu 50% für industrielle Forschung und 25% der beihilfefähigen Ausgaben für experimentelle Entwicklung, höchstens jedoch 2 Millionen Euro
- Zuschuss als De-minimis-Förderung bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 200.000 Euro
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Investitionen zur Bereitstellung und Nutzung von Funktechnologie für den Betrieb eines Campusnetzes und zu Forschungszwecken
- Investitionen zur Beschaffung, sowie die Auf- und Umrüstung von technischen Anwendungen, die das Campusnetz nutzen, sofern diese mit Prozess- oder Organisationsinnovationen einhergehen bzw. zu Forschungszwecken erfolgen
Wen fördern wir
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, öffentliche und kommunale Unternehmen
- Kommunen
- Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Forschungseinrichtungen einschließlich Hochschulen in staatlicher Trägerschaft
- Kleinstunternehmen
- Unternehmen, die im Agrarsektor (d.h. Primärproduktion, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse) tätig sind
Unsere Förderleistungen
- Nachweis gegenüber der Bundesnetzagentur mittels eines Frequenznutzungskonzeptes, dass ein konkretes Anwendungsszenario für die Nutzung der Frequenz besteht
- Vorliegen eines Frequenzzuteilungsbescheides von der Bundesnetzagentur (alternativ Kooperationsvereinbarung mit einem Mobilfunknetzbetreiber)
- Förderfähige Ausgaben von mindestens 25.000 Euro
- Förderhöchstbetrag bei Anwendung des Art. 29 AGVO 200.000 Euro, wobei der Förderhöchstsatz
- für KMU 50 % der beihilfefähigen Ausgaben
- für große Unternehmen 15 % der beihilfefähigen Ausgaben beträgt
- Förderhöchstbetrag bei Anwendung des Art. 25 AGVO 2.000.000 Euro, wobei der Förderhöchstsatz
- für industrielle Forschung 50 % der beihilfefähigen Ausgaben
- für experimentelle Entwicklung 25 % der beihilfefähigen Ausgaben beträgt
- Förderhöchstsatz bei Anwendung der De-minimis VO bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben
- Bei Verbundprojekten müssen die beteiligten KMU mindestens 30 % der gesamten Ausgaben tragen