Alle Personen, die im Zeitraum 01.03.2025 - 31.08.2025 die Aufstiegsfortbildungsprämie beantragen und die Prämie in Höhe von 1.300 Euro bewilligt bekommen, können nach Erhalt der Prämie zusätzlich 1.300 Euro Zusatzprämie erhalten. Dazu muss nach Bewilligung bis spätestens 31.10.2025 das Dokument „Einwilligung Zusatzprämie“ an zusatzpraemie@arbeit.bremen.de übersandt werden.
Wichtiger Hinweis
Auf einen Blick
Sie haben Ihre Aufstiegsfortbildungsprüfung erfolgreich hinter sich gebracht? Dann belohnen Sie sich dafür mit einer Prämie in Höhe von 1.300 Euro.
- Prämie in Höhe von 1.300 Euro für erfolgreich absolvierte Aufstiegsfortbildungsprüfungen seit dem 01.01.2019
- Die Aufstiegsfortbildungsprämie wird nicht auf Leistungen aus dem Aufstiegs-BAföG (AFBG) angerechnet
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Erfolgreiche Abschlüsse im Sinne des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), welche seit dem 01.01.2019 bestanden wurde. Maßgeblich ist das Datum des Abschlusszeugnisses.
Wen fördern wir
Absolventinnen und Absolventen einer Aufstiegsfortbildung, die ihren Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Abschlusszeugnisses seit mindestens 6 Monaten im Land Bremen haben.
Unsere Förderleistungen
Unser Angebot:
- Nicht rückzahlbare Prämie (freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch) in Höhe von 1.300 Euro
- Die Prämie wird nur einmal pro Person gewährt
- Die Prämie kann nur gewährt werden, soweit dafür Mittel im Bremischen Landeshaushalt zur Verfügung stehen
Unsere Bedingungen:
- Erfolgreiche Aufstiegsfortbildungsprüfung
- Die Prämie wird Absolventinnen und Absolventen mit einem Aufstiegsfortbildungsabschluss im Sinne des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) gewährt, die ihre Prüfung erfolgreich seit dem 01.01.2019 bestanden haben. Der Antrag muss spätestens sechs Monate nach insgesamt bestandener Prüfung (Datum des Abschlusszeugnisses) gestellt werden (Ausschlussfrist).
- Der Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung der antragstellenden Person muss seit mindestens 6 Monaten im Land Bremen liegen (zu Belegen durch eine erweiterte Meldbescheiningung oder Bescheinigung des Arbeitgebers)
- Es muss das Prüfungszeugnis über die bestandene Prüfung beigefügt werden
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.