Auf einen Blick
Sie haben Ihre Aufstiegsfortbildungsprüfung erfolgreich hinter sich gebracht? Dann belohnen Sie sich dafür mit einer Prämie in Höhe von 4.000 Euro.
- Prämie in Höhe von 4.000 Euro für erfolgreich absolvierte Aufstiegsfortbildungsprüfungen zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2027
- Die Aufstiegsfortbildungsprämie wird nicht auf Leistungen aus dem Aufstiegs-BAföG (AFBG) angerechnet
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Erfolgreiche Abschlüsse im Sinne des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), welche zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2027 bestanden wurden. Maßgeblich ist das Datum des Abschlusszeugnisses.
Wen fördern wir
Absolventinnen und Absolventen einer Aufstiegsfortbildung, die ihren Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Abschlusszeugnisses seit mindestens 6 Monaten im Land Bremen haben.
Unsere Förderleistungen
Unser Angebot:
- Nicht rückzahlbare Prämie (freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch) in Höhe von 4.000 Euro
- Die Prämie wird nur einmal pro Person gewährt
- Die Prämie kann nur gewährt werden, soweit dafür Mittel im Bremischen Landeshaushalt zur Verfügung stehen
Unsere Bedingungen:
- Erfolgreiche Aufstiegsfortbildungsprüfung
- Die Prämie wird Absolventinnen und Absolventen mit einem Aufstiegsfortbildungsabschluss im Sinne des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) gewährt, die ihre Prüfung erfolgreich zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.12.2027 bestanden haben. Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach insgesamt bestandener Prüfung (Datum des Abschlusszeugnisses) gestellt werden (Ausschlussfrist), jedoch spätestens am 31.12.2027.
- Der Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung der antragstellenden Person muss seit mindestens 6 Monaten im Land Bremen liegen (zu Belegen durch eine erweiterte Meldbescheiningung oder Bescheinigung des Arbeitgebers)
- Es muss das Prüfungszeugnis über die bestandene Prüfung beigefügt werden
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.