Brachflächenrevitalisierung

Kofinanziert von der EU

Antragsstichtag

Der nächste Antragsstichtag ist der 28.02.2025. Den Antrag stellen Sie bitte über unser neues Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt. Neben dem digitalen Antrag benötigen wir ebenso Unterlagen im Original von Ihnen per Post (siehe auch „Hinweise zur Antragsstellung“). Zur Einhaltung der oben genannten Frist müssen die Unterlagen rechtzeitig im Original sowie unterschrieben bei uns eingegangen sein.

Auf einen Blick

Diese Förderung unterstützt Investierende und Gebietskörperschaften dabei, ihre Vorhaben zur Revitalisierung von verschmutzten Brachflächen in Niedersachsen umzusetzen. Die Vorhaben dienen dem Schutz der Umwelt sowie der Verminderung der Flächeninanspruchnahme. Umweltschäden auf diesen Brachflächen können so trotz eines hohen Sanierungsaufwands beseitigt werden.

  • Sanierung verschmutzer Brachflächen (insbesondere schädlicher Bodenveränderungen oder Altlasten)
  • Förderfähige Ausgaben von mindestens 300.000 Euro
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis maximal 75 %

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Revitalisierung verschmutzter Brachflächen (einschließlich Konversionsflächen) durch Sanierung zur Beseitigung von Umweltschäden und unter Berücksichtigung der Nachnutzung sowie der biologischen Vielfalt
  • Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten
  • Erforderliche Detailplanungen und Überwachungsmaßnahmen
  • Gebäudeabbrüche soweit die Ausgaben hierfür die übrigen förderfähigen Ausgaben nicht übersteigen

Das fördern wir nicht

  • Vorhaben, für die eine Förderung aus EFRE-Mitteln anderer Landesprogramme oder aus anderen Mitteln der EU erfolgt
  • Vorhaben, bei denen die antragsstellende Organisation oder ein Dritter zur Durchführung des Vorhabens verpflichtet ist und diese Verpflichtung durchsetzbar ist
  • Vorhaben, bei denen die untere Bodenschutzbehörde das Vorhaben im Wege der Ersatzvornahme ausführt

Wen fördern wir

  • Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
  • Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Juristische Personen des privaten Rechts

Unsere Förderleistungen

Unsere Angebote:

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis maximal 75 %
  • unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung durch Expertinnen und Experten der NBank

Unsere Bedingungen:

  • Die zu sanierende Fläche befindet sich in Niedersachsen
  • Zum Zeitpunkt der Antragsstellung findet keine Nutzung der Fläche statt
  • Ein Nachnutzungskonzept im Sinne der Richtlinie ist vorhanden
  • Projektbegleitung durch eine sachverständige Person mit Anerkennung nach § 18 BBodSchG oder im Einzelfall mit einer Zulassung durch die Untere Bodenschutzbehörde (siehe Punkt 4a Richtlinienanpassung)
  • Förderfähige Ausgaben von mindestens 300.000 Euro
  • Die Finanzierung ist trotz Ausgabenerstattungsprinzip gesichert
  • Bei Vorhaben mit Altlasten ist eine Aufnahme ins Altlastenkataster und eine Gefährdungsabschätzung gemäß § 9 BBodSchG und BBodSchV erforderlich

So läuft der Antrag

Den Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Projekts über unser Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.

Gut zu wissen

Informations- und Kommunikationspflichten
Wichtige Informationen sowie Plakat- und Logovorlagen finden Sie hier.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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