Keine Antragstellung für dieses Förderprogramm mehr möglich.
Hinweis
Auf einen Blick
Diese Förderung unterstützt Investoren und Gebietskörperschaften dabei, brachliegende Industrie- und Gewerbeflächen mit Schadstoffbelastungen wieder als Wohn- und Gewerbegebiete bzw. als Freiraum und grüne Infrastruktur nutzbar zu machen. Umweltschäden auf diesen oft gut gelegenen und angebundenen Flächen können so trotz eines hohen Sanierungsaufwands beseitigt werden.
- Förderfähige Ausgaben von mindestens 50.000 Euro
- Abgestimmtes Nachnutzungskonzept
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis maximal 75 %
Bitte beachten: Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Bereits gestellt Anträge zu diesem Programm können Sie im Kundenportal bearbeiten.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Sanierung verschmutzter Brachflächen (einschließlich Konversionsflächen) zur Beseitigung von Umweltschäden und zur nachhaltigen Nachnutzung (bauliche Nachnutzung, Schaffung von Freiräumen und grüner Infrastruktur)
- erforderliche Detailplanungen und Überwachungsmaßnahmen
- Gebäudeabbrüche soweit die Ausgaben hierfür die übrigen zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen
- Förderfähig sind insbesondere Ausgaben für die Detailplanung und Überwachung von Sanierungsmaßnahmen, die Durchführung von Untersuchungen des Bodens oder des Wassers, Erd-, Tiefbau- und Abbrucharbeiten, Laborleistungen und für die Abfallentsorgung.
Das fördern wir nicht
- Eine Förderung wird nicht gewährt, wenn der Antragssteller oder ein Dritter zur Durchführung des Vorhabens ganz oder teilweise verpflichtet und diese Verpflichtung durchsetzbar ist.
Wen fördern wir
- Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
- Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Juristische Personen des privaten Rechts
Unsere Förderleistungen
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Förderung maximal 50 % im SER-Gebiet, im ÜR-Gebiet maximal 60 % der förderfähigen Ausgaben, im Einzelfall Aufstockung auf maximal 65 % im SER-Gebiet, im ÜR-Gebiet auf maximal 75 %
- Wird der Zuschuss an ein Unternehmen gewährt, reduzieren sich die förderfähigen Ausgaben um die durch die Sanierung entstehende Wertsteigerung der Fläche.
- Wird der Zuschuss nicht an ein Unternehmen gewährt, so gilt:
… liegen die förderfähigen Gesamtausgaben über 1 Mio. Euro, werden bei der Berechnung der Förderung die voraussichtlich generierten Nettoeinnahmen berücksichtigt.
… liegen die förderfähigen Gesamtausgaben unter 1 Mio. Euro, wird bei der Berechnung der Förderung die Wertsteigerung des Grundstücks berücksichtigt.