Für das Förderprogramm ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.
Keine Antragstellung möglich
Auf einen Blick
Ziel der Förderung ist es, den Personennahverkehr in dünn besiedelten Gebieten und im ländlichen Raum über flexible Bedienformen zu verbessern. Dazu zählen die bessere Erreichbarkeit von Knotenpunkten sowie Angebote, die den Linienverkehr in Räumen und Zeiten schwacher Nachfrage ergänzen oder erweitern. Der motorisierte Individualverkehr soll zu einer verstärkten Nutzung von CO₂-armen Mobilitätsangeboten verschoben werden.
- Betrieb von flexiblen Bedienformen im straßengebundenen ÖPNV gemäß Definition §7b NNVG
- Betrieb alternativer Bedienungsangebote außerhalb des klassischen ÖPNV
- Maßnahmen zur Verbesserung der zielgerichteten Einführung (Machbarkeits- / Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Konzepte für Angebotsformate unter Einbeziehung von Nutzern, Maßnahmen zur Unterstützung ehren-amtlicher Arbeit)
- förderfähig sind Betriebskostendefizite (Kostenbasis) und Ausgaben für Untersuchungen, Studien oder Konzepte
- Zuschuss 50 %; 60 % in der Übergangsregion Lüneburg, maximal 300.000 Euro
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Beraterleistungen zur planerischen Vorbereitung, Unterstützung der Betriebsaufnahme und zur Begleitung des Vorhabens
- Betriebskostendefizite, die bei der Erprobung oder beim Betrieb der flexiblen Bedienformen oder alternativen Bedienungsangebote entstehen
- Sachausgaben:
… in Verbindung mit der Vorbereitung, der Aufnahme des Betriebs und dem Marketing für das Vorhaben
… für Maßnahmen zur Unterstützung des Einsatzes von Ehrenamtlichen
… Büro- und Raumausstattung, Telekommunikationstechniken
… Ausgaben für Technik, inklusive Software
Wen fördern wir
- Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV i.S.d. § 4 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 3 NNVG
- Landkreise, kreisfreie Städte oder kreisangehörige Gemeinden
- Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die straßengebundene Personenbeförderungsleistungen erbringen
Unsere Förderleistungen
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Maximale Förderhöhe 50 %; 60 % in der Übergangsregion Lüneburg der förderfähigen Ausgaben, höchstens 300.000 Euro
- Maximale Projektlaufzeit bis zum 30.06.2022
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Gut zu wissen
Vergaberecht
Wichtige Informationen und Hinweise zum Vergaberecht finden Sie hier.