Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich! Im Rahmen der Förderperiode 2021-2027 wird das Programm fortgesetzt. Informationen zur neuen Förderung und der Antragstellung finden Sie hier.
Wichtiger Hinweis zur Antragstellung
Auf einen Blick
Wenn Sie ein Projekt zur Qualifizierung und Vermittlung von Arbeitslosen und erwerbsfähigen Leistungsberechtigtendurchführen wollen, unterstützt Sie diese Förderung.
- Ziel ist es, einen Beitrag zur Verbesserung der regionalen Fachkräftesituation zu leisten.
- Die Förderung erfolgt in Höhe von bis zu 50% der Gesamtausgaben sowie in Höhe von bis zu 70% der Gesamtausgaben im ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Die Qualifizierung und Vermittlung von Arbeitslosen und erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
- Zusätzliche Projektbestandteile wie betriebliche Erprobung oder Coaching
Das fördern wir nicht
- Projekte, für die bereits eine Förderung gegeben ist (aus ESF-Mitteln anderer Landes- oder Bundesprogramme, anderen Mitteln der EU oder aus einem oder mehreren Programmen und aus anderen Unionsinstrumenten)
Wen fördern wir
Juristische Personen des öffentlichen oder privaten RechtsPersonengesellschaften mit Betriebsstätte in Niedersachsen
Unsere Förderleistungen
Unser Angebot:
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 50% (bis zu 70% im ehemaligen Regierungsbezirk Lüneburg) der Gesamtausgaben
- Die Gesamtausgaben pro Projekt betragen maximal 400.000 Euro.
- Gefördert werden Personalausgaben, Leistungen an Teilnehmende (z. B. ALG II), Verbrauchsgüter und Ausstattungsgegenstände sowie eine Pauschale in Höhe von 12% für indirekte Ausgaben.
Unsere Bedingungen:
- Die Bemessungsgrenze pro Person beträgt 9 Euro pro Zeitstunde (ohne Ausgaben für Teilnehmende).
- Die Laufzeit beträgt grundsätzlich höchstens 24 Monate.