Touristische Infrastruktur (ausgelaufen)

Hinweis

Bei bewilligten, noch nicht abgeschlossenen Projekten sowie neuen Projekten werden wirtschaftliche Einbrüche durch die Covid-19-Pandemie gemäß einer Neufassung der Richtlinie eingedämmt. Bitte kontaktieren Sie die genannten Ansprechpartnerinnen.

Auf einen Blick

Wenn Sie als kommunale Gebietskörperschaft oder als juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts ein Vorhaben im Bereich touristische Entwicklung durchführen wollen, können Sie unter den entsprechenden Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Die Förderung zielt darauf ab, durch die Umsetzung touristischer Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit ansässiger kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu steigern.

  • Zuschuss grundsätzlich bis zu 50 %, bei Einsatz von GRW-Mitteln bis zu 60 % oder bis zu 75 % bei interkommunalen Kooperationen oder Revitalisierung von Altstandorten
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen
  • Touristische Infrastruktur, Kooperations- und Vernetzungsprojekte, barrierefreie touristische Angebote

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Vorhaben zur Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung überregional bedeutsamer touristischer Infrastrukturen in den Bereichen Natur-, Kultur- und Gesundheitstourismus sowie in sonstigen Bereichen, sofern wetterunabhängige oder Ganzjahresangebote geschaffen werden
  • Kooperations- und Vernetzungsprojekte in den genannten Bereichen Natur-, Kultur- und Gesundheitstourismus mit dem Ziel, neue touristische, auch an Nachhaltigkeitskriterien orientierte Angebote durch Vernetzung verschiedener Partner zu entwickeln und zu realisieren oder neue überregionale Zusammenarbeiten zur Verwirklichung gemeinsamer Ziele zu initiieren
  • Vorhaben zur Schaffung barrierefreier touristischer Angebote, sofern die Maßnahmen nicht gesetzlich vorgeschrieben sind

Wen fördern wir

  • Vorzugweise kommunale Gebietskörperschaften
  • Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen (z.B. gemeinnützige GmbHs, Stiftungen, Vereine)
  • Sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder deren Gesellschaftsverhältnisse die vorrangige Berücksichtigung öffentlicher Interessen gewährleisten

Unsere Förderleistungen

Unser Angebot

  • Die Förderung beträgt
    ... grundsätzlich bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben,bei Einsatz von GRW-Mitteln bis zu 60 % oder bis zu 75 % bei interkommunalen Kooperationen oder Revitalisierung von Altstandorten,
    ... maximal 3 Mio. Euro im Zielgebiet "Übergangsregion" (ÜR), sowie in GRW-Fördergebieten,
    ... grundsätzlich maximal 2 Mio. Euro im übrigen Zielgebiet "stärker entwickelte Region" (SER).
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Sofern EFRE-Mittel zum Einsatz kommen, grundsätzlich spätester Projektabschluss am 30.06.2022

Unsere Bedingungen

  • Rechtzeitige Antragstellung
    Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens bei der NBank gestellt werden.
  • Bedeutung des Tourismus zur regionalen Entwicklung
    Die Förderung ist auf Gebiete konzentriert, in denen der Tourismus einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung leistet.
  • Regionales touristisches Konzept
    Bei der Antragstellung muss ein regionales touristisches Konzept vorliegen mit Aussagen zum Gebiet, zur Bedeutung des Tourismus für die Region, zu Übernachtungszahlen, zu touristischen Entwicklungszielen und Handlungsprioritäten, zu Zielgruppen und zur regionsinternen Wahrnehmung touristischer Aufgaben.
  • Überwiegende touristische Nutzung
    Es werden nur solche Einrichtungen gefördert, die zu mehr als 50 % durch Touristinnen und Touristen genutzt werden oder die zukünftig eine entsprechend hohe Nutzung erwarten lassen.
  • Inhaltliche Anforderungen an das Vorhaben
    Im Antrag muss ausführlich dargelegt werden, welchen Beitrag das Vorhaben zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der ansässigen KMU leistet, wie sich das Vorhaben in das regionale touristische Konzept einfügt und wie sich das Vorhaben aus dem Strategischen Handlungsrahmen für die Tourismuspolitik auf Landesebene ableitet.
  • Erreichung der Mindestpunktzahl im Scoring
    Bewilligungsreife Anträge werden auf Grundlage der veröffentlichten Qualitätskriterien (Scoring) bewertet. Die im Scoring benötigte Mindestpunktzahl, damit der Antrag in die engere Wahl der zu fördernden Anträge kommt, beträgt 50 Punkte.
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen stellen Sie online über das Kundenportal der NBank.

In unserem Kundenportal werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt und reichen den Antrag sowie die zusätzlichen Dokumente schließlich online ein. Zusätzlich drucken Sie den Antrag bitte aus und lassen ihn uns unterschrieben postalisch zukommen.

Registrierung im Kundenportal

Wenn Sie sich das erste Mal in unserem Kundenportal anmelden, müssen Sie sich zunächst registrieren. Die Registrierung ist nur einmalig erforderlich und ermöglicht Ihnen auch zukünftige Rückmeldungen, Antragstellungen und Abrechnungen. Anschließend loggen Sie sich ein und beginnen mit der Antragstellung. Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig aus.

  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen

Zusätzlich benötigte Dokumente

Bitte nutzen Sie nur den im Kundenportal bereitgestellten Vordruck.

Beantragen Sie Ihre Förderung

Bitte senden Sie den Antrag und alle erforderlichen Anlagen zunächst in elektronischer Form über das Kundenportal ab.
Anschließend drucken Sie bitte alle Unterlagen aus und senden diese unterschrieben im Original per Post an:

Investitions- und Förderbank
Niedersachsen – NBank

Infrastruktur
Günther-Wagner-Allee 12-16
30177 Hannover

Persönliche Beratung
Wenn Sie sich eine persönliche Beratung und Hilfestellung bei der Antragstellung wünschen, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Rufen Sie uns einfach an. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen auch einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch.

Bewertung durch Ämter für regionale Landesentwicklung

Die regionale Bedeutung der Projekte wird von den Ämtern für regionale Landesentwicklung bewertet. Ihre Aufgabe ist es, nachhaltige Regionalentwicklung auf Grundlage der regionalen Handlungsstrategien zu unterstützen.

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig
Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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