Die Antragstellung ist mit Ablauf des 30.06.2022 nicht mehr möglich.
Hinweis zur Antragsstellung
Auf einen Blick
Das Programm richtet sich an von der Corona-Pandemie erheblich betroffene Kommunen, die ein reserviertes Budget von der Verwaltungsbehörde EFRE und ESF im Sofortprogramm zugeteilt bekommen haben. Ziel ist es, neue Nutzungen und Aufenthaltsqualitäten in der Innenstadt und/oder Ortskern im Grund-, Mittel oder Oberzentrum zu ermöglichen, Beiträge zur Digitalisierung und Klimaschutz zu leisten und der Gefahr einer zunehmenden Verödung der Innenstädte entgegen zu wirken.
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 90% der förderfähigen Ausgaben
- förderfähige Ausgaben von mindestens 50.000 Euro bei investiven Maßnahmen und mindestens 30.000 Euro bei nicht-investiven Maßnahmen
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Konzepte und Strategien
- Maßnahmen gegen Leerstand und leerstehende und/oder abgängige Immobilien
- Handel und Dienstleistungen
- Kultur, Freizeit und Tourismus
- Verkehr und Logistik
Das fördern wir nicht
- Projekte, die als Einzelmaßnahmen bereits in die Städtebauförderung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) aufgenommen wurden, die Bestandteil der anerkannten Kosten- und Finanzierungsübersicht der Gesamtmaßnahme sind, bzw. für die ein Antrag auf Ergänzung der Kosten- und Finanzierungsübersicht mit einer stichhaltigen Begründung und entsprechender Ergänzung des ISEKs gestellt worden ist
- Projekte deren Umsetzung zu den Pflichtaufgaben einer Kommune bzw. eines Dritten an Stelle der Kommune nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz gehören
Wen fördern wir
- Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse
- Nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen
- Mehrheitlich kommunale Gesellschaften
Unsere Förderleistungen
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Maximale Förderhöhe 90% in beiden Programmgebieten (SER/ÜR)
- Förderfähige Ausgaben von mindestens 50.000 Euro bei investiven Maßnahmen und mindestens 30.000 Euro bei nicht-investiven Maßnahmen
Voraussetzungen
- Es muss ein gültiger Bescheid der Verwaltungsbehörde für EFRE und ESF über die Aufnahme in das Programm „Perspektive Innenstadt“ und die Zuteilung des Budgets vorliegen.
- Bei Anträgen durch juristische Personen und mehrheitlich kommunale Gesellschaften, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, ist zusätzlich eine positive Stellungnahme von der Kommune erforderlich, die in das Programm aufgenommenen wurde
- Die beantragte Förderung muss im Rahmen des zugeteilten Budgets liegen.
- Die Gesamtfinanzierung muss gesichert ein.