Niedersachsen-Schnellkredit (ausgelaufen)

Keine Antragstellung mehr möglich!

Für dieses Darlehen können keine Anträge mehr gestellt werden. Die Förderung ist am 30. Juni 2022 ausgelaufen.

Auf einen Blick

Mit dieser Förderung unterstützen das Land Niedersachsen und die NBank kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen, die im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie in vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.

  • Für niedersächsische Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten
  • Bis zu 100% Finanzierung, Auszahlung zu 100 %
  • Antragstellung im Hausbankverfahren mit Haftungsfreistellung
  • Anträge sind bis spätestens 24. Juni 2022 über die Hausbank bei der NBank einzureichen.

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

Gefördert wird der gesamte kurzfristige Liquiditätsbedarf, z.B. laufende Betriebskosten, Löhne und Gehälter, planmäßiger Kapitaldienst sowie Investitionen.

Wen fördern wir

Freiberuflich Tätige sowie Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten, die ihre Betriebsstätte in Niedersachsen haben und mindestens seit dem 01.10.2019 wirtschaftlich aktiv sind.

Nicht gefördert werden Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden, insbesondere solche, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder die vor dem 31.12.2019 die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag Ihrer Gläubiger erfüllten.

Unsere Förderleistungen

Umfang der Finanzierung

  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • Darlehensbetrag: 10.000 Euro bis 300.000 Euro, maximal jedoch 50% des Jahresumsatzes 2019

Darlehenslaufzeit

Die Darlehenslaufzeit beträgt 5, 7 oder 10 Jahre.

Zinsen

Das Darlehen wird mit 3% p.a. fest für die gesamte Laufzeit verzinst. Die Zinsen sind jeweils zum Quartalsende nachträglich zu zahlen.

Tilgungen

  • Bei einer 5-jährigen Laufzeit ist 1 Jahr tilgungsfrei. Bei Laufzeiten von 7 und 10 Jahren werden 2 Tilgungsfreijahre gewährt.
  • Eine vorzeitige Rückzahlung des Kreditbetrages, vollständig oder in Höhe eines Teilbetrages, ist ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über die Hausbanken. Die Frist zur Beantragung der Schnellkredite ist bis zum 24.06.2022 verlängert worden.

Welche Dokumente werden benötigt?

Die Antragsstellung sowie die Prüfung der Unterlagen erfolgt durch Ihre Hausbank. Diese wird Ihnen auch die benötigten Unterlagen benennen. Wir empfehlen jedoch folgende Unterlagen bereitzuhalten:

  • Personalausweis des wirtschaftlich Berechtigten
  • Scan der Gewerbeanmeldung oder des Handelsregisterauszugs oder
  • Bei Freien Berufen die Bestätigung der Anmeldung beim Finanzamt
  • Scan der Jahresabschlüsse 2018 und 2019 (ggf. vorläufig) oder eine kumulierte betriebswirtschaftliche Auswertung per Dezember 2019 oder die Einnahmen-Überschussrechnungen für 2019 und die Monate Januar und Februar 2020.

Beantragen des Kredites

Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrages wird Ihre Hausbank diesen an uns weiterleiten. Die NBank prüft Ihren Antrag auf Basis der übermittelten Daten. Wird Ihr Antrag auch bei uns erfolgreich geprüft, erhält Ihre Hausbank eine entsprechende Mitteilung.

Beratung und Fragen

Bei Fragen zum Kredit wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank. Diese wird Sie bei der Antragsstellung unterstützen und beraten.

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

Förderberatung

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