Auf einen Blick
Wenn Sie als Unternehmen, Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung ein Vorhaben der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung aus dem Bereich der Luftfahrt und angrenzender Technologiefelder durchführen wollen, können Sie einen Zuschuss beantragen. Mit der Förderung sollen insbesondere niedersächsische Luftfahrtunternehmen und deren Zulieferer bei der Erhöhung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit unterstützt werden.
- Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Niedersachsen
- Forschungs- und Technologieentwicklungsvorhaben der Luftfahrtindustrie
- Zuschusshöhe variiert, i. d. R. maximal 70% der förderfähigen Kosten
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben wie beispielsweise
… Fertigung, Wartung und Instandsetzung
… Material- und Werkstoffforschung
… umweltverträglicher Luftverkehr
… Steigerung der Transportleistung
… Sicherheit und Passagierfreundlichkeit
… effiziente Luftfahrzeuge
- Integrierte Technologieprojekte den folgenden Forschungsgegenständen
… Konfiguration und Integration auf Gesamtflugzeugebene
… fortschrittliche Rumpfbauweisen
… energieeffiziente Systeme
… modulare Kabinen- und Kabinenmontagekonzepte
… umweltschonende und effiziente Antriebskonzepte
Wen fördern wir
- Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Niedersachsen
Unsere Förderleistungen
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Zuschusshöhe
- … individuell, je nach Zuwendungsempfangendem (z. B. Unternehmensgröße) und Art des Vorhabens (industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung)
- … i. d. R. maximal bis zu 70% der förderfähigen Kosten
- … bei nichtwirtschaftlichen Forschungseinrichtungen bis zu 100% der förderfähigen Kosten, höchstens 2 Millionen Euro
- sachliche und zeitliche Kausalität zur COVID-19-Pandemie
- Im Falle eines Einzelvorhabens muss es in Niedersachsen durchgeführt werden. Im Falle von Verbundvorhaben ist der in seiner wirtschaftlichen Bedeutung überwiegende Teil in Niedersachsen umzusetzen.
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.