Auf einen Blick
Wenn Sie den Klimaschutz durch Verringerung der Freisetzung von CO₂ und anderen Treibhausgaben aus kohlenstoffreichen Böden fördern wollen, unterstützt Sie das Land Niedersachsen mit dieser Zuwendung. Neben der Fortführung konventioneller Ansätze der Moorerhaltung und -regeneration sollen innovative Ansätze zur klimaschonenden Bewirtschaftung von Moorböden zielgerichtet entwickelt werden.
- Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie landwirtschaftliche, torfgewinnende, torfverarbeitende, gartenbauliche und forstwirtschaftliche Unternehmen
- Wiedervernässung bzw. Optimierung des Wasserhaushaltes in Mooren
- Forschung, Entwicklung, Erprobung zur klimaschonenden Bewirtschaftung von Moorböden
- Zuschuss bis zu 75% in der stärker entwickelten Region (SER) und bis zu 85 % in der Übergangsregion (ÜR), in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100%
- Mindestförderung ab 25% der förderfähigen Ausgaben oder ab 100.000 Euro
Bitte beachten: Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Bereits gestellt Anträge zu diesem Programm können Sie im Kundenportal bearbeiten.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Wiedervernässung bzw. Optimierung des Wasserhaushaltes in Mooren
- Vorbereitende Maßnahmen zu Wiedervernässung bzw. Optimierung des Wasserhaushaltes in Mooren, z. B. Erstellung von Gutachten, Planungen, Öffentlichkeitsarbeit, Koordinations- und Beratungstätigkeiten, „Runde Tische“, Management- und Projektplanungsaufgaben, Monitoring und Erfolgskontrollen zur Optimierung von Vorhaben
- Entwicklung, Erprobung und Vorbereitung, um Vorhaben zur klimaschonenden Bewirtschaftung von Moorböden nachhaltig zu etablieren und im Zusammenhang stehende begleitende Forschung
- Pilotprojekte zur Erprobung von Paludikulturen bei „nasser“ Landbewirtschaftung
Das fördern wir nicht
- Nicht förderfähig sind allgemeine Verwaltungsausgaben (Personal- und Sachausgaben).
Wen fördern wir
- Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, z.B. Gebietskörperschaften, Unternehmen, Stiftungen, Verbände und Vereine
- Landwirtschaftliche, torfgewinnende, torfverarbeitende, gartenbauliche und forstwirtschaftliche Unternehmen
Unsere Förderleistungen
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss: Maximale Förderhöhe 75% im SER-Gebiet und maximal 85% im ÜR-Gebiet der förderfähigen Ausgaben, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100%
- Mindestens 25% der förderfähigen Ausgaben oder 100.000 Euro (Ausnahme bei Vorbereitenden Maßnahmen: mind. 10.000 Euro bei Gebietskörperschaften sowie mindestens 5.000 Euro für sonstige Antragsteller)
- Förderfähig sind Ausgaben für Planung, Personal, Bau- und Baunebenkosten, Beschaffung, Erwerb und Errichtung, Kosten für die Wiederherstellung des Ausgangszustandes bei Versuchsflächen, Vergütung von Werkverträgen und Aufträgen über Dienstleistungen oder Sachleistungen, Sachausgaben, Grunderwerb, Pacht, Gestattungsverträge.
- Auszahlung erfolgt nach dem Ausgabenerstattungsprinzip
- Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Fördermitteln anderer Landesprogramme oder aus anderen Mitteln der EU für denselben Zweck ist ausgeschlossen.