Auf einen Blick
Wenn Sie als Kommune oder Betreiber eines See- bzw. Binnenhafens in besonderem Maße von den negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie betroffen sind, können Sie für Infrastrukturmaßnahmen und Ausbaggerungen in See- und Binnenhäfen Zuschüsse erhalten. Mit der Förderung soll die Leistungsfähigkeit der Häfen bewahrt werden.
- Kommunen und Betreiber von See- bzw. Binnenhäfen, welche besonders von der COVID-19-Pandemie betroffen sind (wirtschaftliche Notlage)
- Infrastrukturmaßahmen und Ausbaggerungen in See- und Binnenhäfen
- Zuschusshöhe individuell, je nach Projekt (Wirtschaftlichkeitslücke)
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Investitionen in Bau, Ersatz, oder Modernisierung von Hafeninfrastrukturen und -einrichtungen, mit denen verkehrsbezogene Hafendienste erbracht werden
- Investitionen in die Errichtung, den Ersatz oder die Modernisierung von Verkehrsinfrastrukturen, um den Zugang zu den Häfen zu gewährleisten
- Ausbaggerungen in Häfen und Zugangswasserstraßen
Wen fördern wir
- Kommunen und kommunale Zweckverbände
- Juristische Personen, die einen See- bzw. Binnenhafen betreiben
Unsere Förderleistungen
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Zuschusshöhe individuell, je nach Projekt (Wirtschaftlichkeitslücke)
- Nicht förderfähig: Finanzierungsausgaben, Grundstückserwerb, Leasing- oder Mietausgaben, Ausgaben für nicht verkehrsbezogene Aktivitäten, Aufbauten (wie Lagergebäude, Terminals, Kräne) sowie Umsatzsteuer, die nach dem UStG als Vorsteuer abziehbar ist
- 10 Jahre Zweckbindungszeitraum für Infrastrukturmaßnahmen
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Gut zu wissen
Vergaberecht
Wichtige Informationen und Hinweise zum Vergaberecht finden Sie hier.