Auf einen Blick
Wenn Sie, vorzugsweise als Gemeinde oder Gemeindeverband, eine Maßnahme im Bereich der hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastruktur durchführen wollen, können Sie einen Zuschuss beantragen. Letztlich soll die Förderung insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommen, z. B. durch ein attraktives und preisgünstiges Gewerbeflächenangebot.
- Vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände
- Entwicklung von Industrie- und Gewerbegebieten, Verkehrsanbindung von Gewerbebetrieben
- Zuschuss grundsätzlich bis zu 60%
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Förderung seit dem 01.01.2022 ausschließlich in Zielgebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
- Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten
- Errichtung oder Ausbau von Verkehrsverbindungen zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Straßen- oder Schienenverkehrsnetz
Wen fördern wir
- Vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände oder Kooperationen von diesen
- Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen
- Juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind
Unsere Förderleistungen
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Grundsätzlich bis zu 60% der förderfähigen Ausgaben
- Auszahlung nach dem Ausgabenerstattungsprinzip
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Gut zu wissen
Vergaberecht
Wichtige Informationen und Hinweise zum Vergaberecht finden Sie hier.