Hochwertige wirtschaftsnahe Infrastruktur (ausgelaufen)

Auf einen Blick

Wenn Sie, vorzugsweise als Gemeinde oder Gemeindeverband, eine Maßnahme im Bereich der hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastruktur durchführen wollen, können Sie einen Zuschuss beantragen. Letztlich soll die Förderung insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommen, z. B. durch ein attraktives und preisgünstiges Gewerbeflächenangebot.

  • Vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Entwicklung von Industrie- und Gewerbegebieten, Verkehrsanbindung von Gewerbebetrieben
  • Zuschuss grundsätzlich bis zu 60%

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Förderung seit dem 01.01.2022 ausschließlich in Zielgebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
  • Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten
  • Errichtung oder Ausbau von Verkehrsverbindungen zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Straßen- oder Schienenverkehrsnetz

Wen fördern wir

  • Vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände oder Kooperationen von diesen
  • Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen
  • Juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind

Unsere Förderleistungen

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Grundsätzlich bis zu 60% der förderfähigen Ausgaben
  • Auszahlung nach dem Ausgabenerstattungsprinzip

Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Es ist keine Antragsstellung mehr möglich.

Gut zu wissen

Vergaberecht
Wichtige Informationen und Hinweise zum Vergaberecht finden Sie hier.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

Matthias Franck

Matthias Franck

Regionen Braunschweig, Leine-Weser und Lüneburg
Carolin Ertmann

Carolin Ertmann

Region Weser-Ems

Wir sind für Sie da

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