Bitte beachten Sie, dass die Richtlinie Innovationsgutscheine zum 31.12.2022 endet. Eine Antragstellung in diesem Förderprogramm ist aufgrund dessen nicht mehr möglich.
Zur Zeit wird an einem nachfolgenden Förderprogramm gearbeitet.
Hinweis zur Antragsstellung
Auf einen Blick
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die von der Covid-19-Pandemie betroffen sind können mit dieser Förderung die Unterstützung für die Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur erhalten. Ziel der Förderung ist die Entwicklung verbesserter oder neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen durch kleine und mittlere Unternehmen mit Hilfe von Forschungsinfrastrukturen.
- Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Beauftragung von Forschungseinrichtungen zur Unterstützung von Entwicklungsvorhaben
- Verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren, Dienstleistungen
- Zuschuss in Höhe von 80%, maximal 30.000 Euro
Was fördern wir
Das fördern wir
- Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleister zum Zweck der Entwicklung effizienter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, wie beispielsweise:
- Konstruktionsleistungen
- Service Engineering
- Prototypenbau
- Design
- Produkttests zur Qualitätssicherung
- Werkstoffstudien
- Studien sowie Konzepte zur Fertigungstechnik
- Unterstützung und Schulung im Bereich Wissenstransfer
- Bereitstellung von Datenbanken, Bibliotheken, Laboratorien
- Tests und Zertifizierungen
Wen fördern wir
- Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, die vor dem 01.03.2020 gegründet wurden und einen Umsatzrückgang im zweiten Quartal 2020 gegenüber dem zweiten Quartal 2019 nachweisen
Unsere Förderleistungen
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 80% der förderfähigen Ausgaben
- Förderhöhe maximal 30.000 Euro
- Antragssteller müssen einen Umsatzrückgang im zweiten Quartal 2020 gegenüber dem zweiten Quartal 2019 nachweisen