Die Antragstellung ist mit Ablauf des 30.06.2022 nicht mehr möglich.
Hinweis zur Antragsstellung
Auf einen Blick
Wenn Sie als gemeinnützige Organisation („Non Profit Organisation“), gemeinnützige soziale oder gesundheitliche Einrichtung bzw. gemeinnützige Kultureinrichtung, investive Maßnahmen im Bereich der energetischen Sanierung von Gebäuden planen, sind Sie mit dieser Förderung gut beraten.
- Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden; ausgenommen Sakralgebäude
- Zuschuss bis zu 70% (Beihilfeintensitäten gemäß AGVO sind zu berücksichtigen)
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Investitionen in Gebäude zur Verringerung des Energieverbrauchs, ausgenommen Sakralgebäude
Das fördern wir nicht
- Finanzierungskosten, Grunderwerbskosten, Aufwendungen für Betrieb und Unterhaltung, Personal- und Verwaltungsausgaben sowie Umsatzsteuer, die nach dem Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer abziehbar ist.
Wen fördern wir
- gemeinnützige Organisation („Non Profit Organisationen“ i. S. § 5 Abs. 1 Nr.9 KStG)
- gemeinnützige soziale oder gesundheitliche Einrichtungen
- gemeinnützige Kultureinrichtungen
Unsere Förderleistungen
- nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Zuschuss bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben (Beihilfeintensitäten gemäß AGVO sind zu berücksichtigen)
- Förderhöhe bis zu 3.500 Euro pro eingesparte Tonne CO₂-Äquivalent p.a.
- Förderhöhe mindestens 5.000 Euro, maximal 1.000.000 Euro, bei Anwendung De-minimis-Beihilfen-Verordnung maximal 200.000 Euro.