Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentl. Trägern der Abwasserbehandlung (ausgelaufen)

Keine Antragsstellung mehr möglich

Für das Förderprogramm ist eine Antragsstellung nicht mehr möglich. Die EFRE-Fördermittel in dieser Richtlinie sind vollständig gebunden.

Zu unseren neuen Corona-Sonderprogrammen: Energieeinsparung und Energieeffizienz bei gemeinnützigen Organisationen

Auf einen Blick

Wenn Sie als öffentlicher Träger investive Maßnahmen im Bereich der Energieeinsparung und Energieeffizienz planen und somit nachhaltig zur CO₂-Reduzierung sowie zum Schutz von Klima und Umwelt beitragen wollen, sind Sie mit dieser Richtlinie gut beraten. Mithilfe dieser Förderung können Sie Kosten und Risiken auf ein vertretbares Maß reduzieren und die Anteilsfinanzierung als Antriebsmotor nutzen.

  • Betreiber von öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen in Niedersachsen
  • Investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und -effizienz bei öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen
  • Zuschuss bis zu 50% und in der Übergangsregion (ehem. Regierungsbezirk Lüneburg) bis zu 60%, mindestens 25.000 Euro (Beihilfeintensitäten gemäß AGVO sind zu berücksichtigen)

Bitte beachten: Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Bereits gestellt Anträge zu diesem Programm können Sie im Kundenportal bearbeiten.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Bauliche Maßnahmen zur Energieeinsparung bei der öffentlichen Abwasserbehandlung, z. B. Einbau energieeffizienterer Aggregate, Umrüstung von Schlammstabilisierung auf Schlammfaulung, Umgestaltung der Funktionsweise von Faulbehältern zur Optimierung der Gasproduktion und Verstromung
  • Verbesserung der Energieeffizienz durch bauliche Aus- oder Umrüstung öffentlicher Abwasseranlagen, z. B. Abwärmenutzung, Nutzung von Bewegungsenergie, Mikroturbinen, Brennstoffzellen, Blockheizkraftwerke

Wen fördern wir

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Zweckverbände
  • Sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • Personen des Privatrechts in den Fällen, in denen sich die öffentliche Hand einer privaten Rechtsform bedient

Unsere Förderleistungen

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Maximale Förderhöhe 50% und in der Übergangsregion (ehem. Regierungsbezirk Lüneburg) bis zu 60% der förderfähigen Ausgaben
  • Förderbetrag zwischen 25.000 und 1.000.000 Euro
  • Förderfähig sind alle für die Durchführung des Projektes notwendigen Ausgaben; speziell die Ausgaben für das geforderte Gutachten, Bauausgaben (inkl. Baunebenkosten) sowie Anschaffungs- und Herstellungsausgaben für technische Ausstattungen.
  • Nicht förderfähig sind Eigenleistungen, Grunderwerbskosten, Aufwendungen für Betrieb und Unterhaltung, Personal- und Verwaltungsausgaben beim Zuwendungsempfänger, pauschalierte Ausgaben sowie Finanzierungskosten und Umsatzsteuer, die nach dem UStG als Vorsteuer abziehbar ist.

So läuft der Antrag

Für das Förderprogramm ist eine Antragsstellung nicht mehr möglich. Die EFRE-Fördermittel in dieser Richtlinie sind vollständig gebunden.

Gut zu wissen

Vergaberecht
Wichtige Informationen und Hinweise zum Vergaberecht finden Sie hier.

Downloads

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

Team Energieeffizienz und Vergaberecht

Team Energieeffizienz und Vergaberecht

Diesen Beitrag teilen: