Liebe Kundin, lieber Kunde, zur Einreichung der Verwendungsnachweise für das Förderprogramm Digitalbonus.Niedersachsen stellen wir Ihnen hier die notwendigen Unterlagen zur Verfügung. Bitte starten Sie den Download der Dateien „Verwendungsnachweis Digitalbonus“ und „Anlage zum Verwendungsnachweis“. Nachdem Sie die Dateien auf Ihrem Computer gespeichert haben, können sie die Dokumente ausfüllen und abspeichern. Den vollständig ausgefüllten Verwendungsnachweis und die Anlage zum Verwendungsnachweis bitte ausdrucken und unterschreiben. Anschließend senden Sie die Dokumente bitte zusammen mit den Rechnungen und den Zahlnachweisen per Post an die NBank.
Wichtige Information:
Auf einen Blick
Sie sind ein eingetragener Verein oder eine gemeinnützige Körperschaft mit Sitz in Niedersachsen? Sie wollen in Digitalisierung oder in Ihre IT-Sicherheit investieren? Mithilfe des Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen können Sie für die anfallenden Ausgaben einen nicht rückzahlbaren Zuschuss beantragen.
- Zuschuss bis zu 70%
- Förderhöhe von mindestens 3.500 Euro und maximal 10.000 Euro
- Förderfähig sind alle notwendigen Ausgaben für Investitionen zur Förderung der Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Investitionen in IKT-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen, mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro brutto
- Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit, mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro brutto
- Ein oder mehrere Exemplar/e derselben Hardware, Software oder Softwarelizenz
- Nutzungsdauer der Hard- und Software von mehr als einem Jahr
Das fördern wir nicht
- Nicht förderfähig sind Finanzierungskosten, Umsatzsteuer (die nach dem Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer abziehbar ist), Leasing oder Mieten von Hardware, Software oder Softwarelizenzen, Personalausgaben, Eigenleistungen des Vereins, Beratungsleistungen, Ersatzbeschaffungen ohne Digitalisierungsfortschritt, Schulungen zu Hard- und Software
Wen fördern wir
- Eingetragene Vereine im Sinne des § 21 BGB oder ähnliche Einrichtungen (z. B. Familienbildungsstätten), die einen ideellen, musischen, kulturellen, sportlichen, ökologischen oder sozialen Zweck zum Ziel haben und zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens einem Jahr im Vereinsregister eingetragen sind oder seit mind. einem Jahr die genannten Zwecke durch ihre Tätigkeit verfolgen
- Rechtsfähige gemeinnützige Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 1 Körperschaftssteuergesetz
Unsere Förderleistungen
- Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 70%
- Förderhöhe mindestens 3.500 Euro und maximal 10.000 Euro
- förderfähig sind alle notwendigen Ausgaben für Investitionen zur Förderung der Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit